Bildungs- und Teilhabeleistungen gelten ab dem 1.1.2011 - ALG II-EmpfängerInnen können Anträge stellen
Der Bundesrat hat die Arbeitslosengeld II-Reform in seiner Sitzung vom 17.12.2010 abgelehnt. Auch wenn das von der schwarz-gelben Bundesregierung vorgelegte Gesetz, das wir aus guten Gründen im Bundestag abgelehnt haben, nicht zu Jahresbeginn in Kraft tritt, besteht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht ab dem 1.1.2011 ein Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Der Bundesrat hat die Arbeitslosengeld II-Reform in seiner Sitzung vom 17.12.2010 abgelehnt. Der Vermittlungsausschuss hat in dieser Woche seine Arbeit aufgenommen. Auch wenn das von der schwarz-gelben Bundesregierung vorgelegte Gesetz, das wir aus guten Gründen im Bundestag abgelehnt haben, nicht zu Jahresbeginn in Kraft tritt, besteht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht ab dem 1.1.2011 ein Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Von daher ist allen Eltern im ALG II-Bezug zu empfehlen, sich an die Jobcenter und Optionskommunen zu wenden und einen Bedarf an Nachhilfeunterricht, Kosten der Schülerbeförderung, eintägige Ausflüge oder Schulessen anzumelden.
Fallen diese Leistungen unter § 21 Abs. 6 SGB II, kann die Bundesregierung schon heute eine entsprechende Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit veranlassen, um die Leistungen zu gewähren. Eine unbürokratische und sachgerechte Lösung ist also auch ohne Gesetzesänderung ab dem 1.1.2011 möglich. Der Ball liegt bei der Bundesregierung.
Unabhängig davon kann der Vermittlungsausschuss nach einer verfassungsgemäßen Lösung suchen, um die Fragen zum menschenwürdigen Existenzminimum und die unantastbare Würde nach Artikel 1 des Grundgesetzes zu beantworten.
Weitere Hinweise zum Rechtsanspruch zu Beginn des Jahres 2011 finden sich auf der Homepage des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes unter: www.der-paritaetische.de/
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