Kleine Anfrage zur Situation contergangeschädigter Menschen
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion zur Situation contergangeschädigter Menschen in Deutschland liegt nun vor (BT-Drs. 17/6679).
Für einen Großteil der angesprochenen Themen muss die Regierung mitteilen, dass ihr keine Daten vorliegen. Sie verweist auf Forschungsergebnisse zu Spätfolgen bei contergangeschädigten Menschen des Instituts für Gerontologie an der Universität Heidelberg, die erst im September 2012 abgeschlossen wird. Auch die Gesetzesevaluierung, die im Zweiten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten vorgesehen ist, wird erst in Kürze veröffentlicht.
Interessante Hinweise finden sich in der Antwort auf die Frage nach der zahnmedizinischen Versorgung. Hier gibt die Regierung an, vor dem Hintergrund des Konzepts „Mundgesundheit trotz Handicap und hohem Alter“ zu prüfen, inwiefern Handlungsbedarf besteht. Aussagen über gesetzgeberische Konsequenzen seien zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht möglich. Die Ansatzpunkte für die Verbesserung der Versorgung lägen in erster Linie bei der gemeinsamen Selbstverwaltung, den Vertragspartnern und vor Ort.
Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass bei der Gewährung von Hilfsmitteln ein fehlender Hinweis auf ein bestimmtes Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis keinen Ablehnungsgrund darstelle. Das Bundessozialgericht habe mehrfach festgestellt, dass der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln durch das Verzeichnis nicht abschließend konkretisiert wird.
Alle Fragen mit den entsprechenden Antworten finden Sie in untenstehendem Dokument.
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