Mit dem Zuwanderungsgesetz hat die rot-grüne Koalition 2005 die Integrationspolitik in Deutschland erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt: Während bis dahin kaum 10 Prozent der jährlichen Neueinwandererinnen und -einwanderer ein Sprachkurs angeboten wurde, haben nunmehr größtenteils alle, die nach Deutschland einwandern, einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Integrationskurses.
Leider unternimmt die Bundesregierung zu wenig, um die Kurse für Einwanderinnen und Einwanderer attraktiv zu gestalten. Im Gegenteil, im letzen Jahr hat sie Sparmaßnahmen eingeführt, die den Interessierten eine erfolgreiche Teilnahme noch weiter erschweren. Das ist besonders bedenklich, weil der Aufenthaltsstatus maßgeblich von den Deutschkenntnissen der Einwanderinnen und Einwanderer abhängt.
In dem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, die Qualität der Kurse zu verbessern. In den Haushaltsberatungen treten wir für eine entsprechende Aufstockung der Mittel für Integrationskurse ein.
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