Sozial- und Verwaltungsgerichte nicht zusammenlegen!
Die Justizministerkonferenz fordert eine Zusammenlegung und erntet damit Kritik der Grünen und des Deutschen Sozialgerichtstages.
Die Justizministerkonferenz der Bundesländer hatte in der vergangenen Woche die Bundesregierugn aufgefordert, entsprechende Länderöffnungsklauseln einzuführen, um eine Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichte zu ermöglichen.
Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich gegen eine solche Zusammenlegung aus. Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine selbständige und gleichgeordnete Gerichtsbarkeit neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit. Sie wurde 1954 errichtet. Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden etwa nach § 51 des Sozialgerichtsgesetzes über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialleistungsträger oder in privatrechtlichen Streitigkeiten (z. B. im Rahmen der privaten Pflegeversicherung). In der Vergangenheit gab es immer wieder Bestrebungen, die Sozialgerichtsbarkeit in die Verwaltungsgerichtsbarkeit einzugliedern. So hatte sich zuletzt die gemeinsame Kommission der Justizministerkonferenz sowie der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister mit diesem Gedanken befasst, die Forderung nach einer Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in ihrem Bericht vom 27. Oktober 2010 dann jedoch nicht erhoben. Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP zur 17. Wahlperiode hat zum Ziel, den Ländern die Möglichkeit zu eröffnen, „ihre Verwaltungs- und Sozialgerichte unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit zu einheitlichen Fachgerichten zusammenzuführen“.
Eine solche Zusammenlegung widerspricht allerdings dem hohen Maß an Verrechtlichung sowie dem langjährig angesammelten Spezialwissen der beiden Fachgerichtsbarkeiten. Die hohe Zahl der Verfahren vor den Sozialgerichten spricht für den Erhalt als eigenständiger Gerichtszweig. Soweit die Entwicklung der Verfahrenszahlen bei solchen Überlegungen im Fokus steht, obliegt es Änderungen des Verfahrens- und des materiellen Rechts hierauf zu reagieren. Sind kurzfristige Änderungen nicht um- und durchsetzbar, kann einzig die bessere finanzielle Ausstattung der Sozialgerichte die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken.
Die Grüne Bundestagsfraktion hat sich zuletzt in ihrem Antrag "Soziale Bürgerrechte garantieren – Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken" (17/7032) dafür ausgesprochen, die Sozialgerichtsbarkeit als eigenständigen Gerichtszweig zu erhalten.
Dies fordert nun auch der Deutsche Sozialgerichtstag. Nach Angaben der Nachrichtenagentur epd gefährde nach Ansicht der Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages, Monika Paulat, eine Zusammenlegung die Rechte der Bürger, da hierdurch ein Flickenteppich in Deutschland entstünde. So habe sich die besondere Sachnähe und Kenntnis der Sozialgerichte bei Anliegen rechtsschutzsuchender Bürger seit fast 60 Jahren bewährt.
Wir verwenden Cookies auf der Website. Welche das sind und zu welchem Zweck, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.