Es gibt keine Alternativen zu einem inklusiven Schulsystem
Zum Beschluss der Kultusministerkonferenz "Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen" erklären Markus Kurth, Sprecher für Behindertenpolitik, und Kai Gehring, Sprecher für Bildungspolitik:
Leider hat die Kultusministerkonferenz den Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder in ihrem Beschluss nicht konsequent verankert. Stattdessen hat sie ein Papier verabschiedet, aus dem die Länder unter Berücksichtigung "regionaler Besonderheiten" Impulse ableiten sollen. So kann letztlich jedes Land entscheiden, inwiefern es einen rechtlich verbindlichen Anspruch umsetzen möchte. Anträge von Eltern auf Zulassung ihres behinderten Kindes in die Regelschule werden noch immer häufig abgewiesen. Die Kultusministerkonferenz hätte eine Verankerung des Rechts auf gemeinsamen Unterricht in den Schulgesetzen der Länder empfehlen können. Sie hat diese Chance vertan. Gemeinsamer Unterricht ist nicht nur Menschenrecht, er bietet auch allen Kindern die Möglichkeit, voneinander zu lernen und aneinander zu wachsen. Wer ein Bewusstsein für gleiche Rechte von Menschen mit und ohne Behinderung schaffen möchte, muss selbst dementsprechend handeln. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf gemeinsamen Unterricht ist sicher keine leichte Aufgabe. Nicht nur die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern muss sich verändern. Das ist daher keine Entschuldigung dafür, die Garantie von Menschenrechten an regionale Besonderheiten zu knüpfen.
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