In ihrem Antrag fordert die Grüne Bundestagsfraktion mindestens 250.000 Euro zur Finanzierung von Barrierefreiheit.
Das Angebot an barrierefreien Film- und Fernsehangeboten in Deutschland ist unzureichend und bleibt hinter dem Angebot in anderen europäischen Ländern zurück. Für Menschen mit Sehbehinderung und Hörbehinderung stellt das ge- ringe Angebot in Deutschland eine hohe, in vielen Fällen nicht zu überwindende Hürde für ihre Teilhabe am kulturellen Leben dar.
Auch angesichts der relativ geringen Herstellungskosten von barrierefreien Filmfassungen ist es unverständlich, warum bisher nur ein Bruchteil der deutschen Gegenwartsproduktion in solchen Fassungen vorliegt. Die Kosten für eine Hörfilmfassung betragen ca. 55 Euro pro Filmminute und ca. 5 000 Euro pro abendfüllenden Film. Bei der Untertitelung für hörbehinderte Menschen fallen sogar noch deutlich geringere Kosten an.
Eine Berücksichtigung des Problems bei der nächsten Novelle des Filmförder- gesetzes ist erforderlich, auch angesichts der Tatsache, dass die optative Rege- lung offensichtlich keinen zureichenden Erfolg erbracht hat. Nachdem seit der letzten Novelle allerdings Jahre ohne signifikante Erfolge vergangen sind, darf aber nicht noch einmal jahrelang gewartet werden, bis mögliche Neuregelun- gen aus einer kommenden FFG-Novelle greifen. Deswegen ist ein Sofortpro- gramm nötig, das sicherstellt, dass es bei den mit Bundesmitteln geförderten Filmen möglichst schnell zu einer deutlichen Ausweitung des barrierefreien Angebots kommt.
Den Antrag können Sie unten herunterladen.
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