24.01.2012 – Arbeit und Soziales
»Die Bürger sind keine Bittsteller«
Bessere Beratung
Bündnis 90/Die Grünen fordern deshalb einen Gesetzentwurf, der die Verfahrens-, Leistungs- und Partizipationsrechte der Nutzer sozialer Leistungen stärkt. Ferner solle der Beratungsanspruch gegenüber Leistungsträgern verbessert und vorhandene Beratungsstrukturen zu einer trägerunabhängigen Beratungsinstanz weiterentwickelt werden. Leistungsberechtigte sollten einen Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Hilfeplanes erhalten. Bezogen auf das Sozialprozessrecht verlangen die Abgeordneten, die Sozialgerichtsbarkeit als eigenständigen Gerichtszweig zu erhalten. Für die Union dokumentiert der Vorstoß "eine gewisse Themennot der Grünen". Einen dringenden Handlungsbedarf könne er nicht erkennen, betonte Johann Wadephul (CDU). Bei mehr als 3.000 Paragrafen in den Sozialgesetzbüchern sei nicht für jeden Fall eine "wasserdichte Lösung" zu finden. Pascal Kober (FDP) sagte, es sei wichtig, so viele Menschen wie möglich aus der Abhängigkeit des Sozialstaates zu befreien. Außerdem müssten die Mitarbeiter der Behörden etwa durch entsprechende Ausbildungschancen besser unterstützt werden. "Wenn wir über soziale Bürgerrechte diskutieren, dann geht es darum, dass Menschen nicht Bittsteller sind", betonte Anette Kramme (SPD). Hier gebe es tatsächlich "Verbesserungsbedarf". Sie unterstützte die Vorschläge für eine bessere Beratung und den Erhalt einer eigenen Sozialgerichtsbarkeit. Matthias W. Birkwald (Die Linke) betonte: "Ein würdevolles Leben kann der Mensch nur in Freiheit führen". Damit meine er aber nicht die Freiheit der Märkte, sondern eine Freiheit, die vor staatlicher Willkür schützt. Denn die Freiheit der Armen, sich als Bittsteller an den Staat zu wenden, sei eine "würdelose Freiheit". Ohne soziale Rechte blieben Freiheit und Würde nur eine Möglichkeit, die viele sich hierzulande nicht leisten könnten. Quelle: http://www.das-parlament.de/2012/04/Innenpolitik/37495890.html