Im Rahmen der letzten Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden auch die Regelungen zur Trägerzulassung geändert.
Unklar ist, inwiefern auch die Träger der beruflichen Rehabilitation unter diese Regelungen fallen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dies der Fall ist, wie sie mir in einer Antwort auf eine schriftliche Frage mitteilte.
Wir verwenden Cookies auf der Website. Welche das sind und zu welchem Zweck, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.