Wartezeiten bei Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
Gestern Abend debattierte der Bundestag über die Einführung einer Frist bei der Bearbeitung von Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis.
Das Protokoll der Debatte können Sie unten herunterladen. Meinen Redebeitrag können Sie hier nachlesen:
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wer aufgrund einer Beeinträchtigung Unterstützung braucht, um beispielsweise bei der Bahnfahrt in den Zug zu gelangen, kann nicht zu jeder Zeit mit der Bahn fahren. Früh morgens an einem kleinen Bahnhof stehen die Chancen schlecht, dass Mitarbeiter der Bahn vor Ort sind. Menschen mit Behinderungen müssen, weil sie immer wieder auf Barrieren stoßen, häufig einen hohen Organisationsaufwand betreiben und haben auch erhöhte finanzielle Aufwendungen. Aus diesem Grund gibt es in verschiedenen Bereichen Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen. Im Zusammenhang mit der Bahn ist das beispielsweise das Recht auf die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr. Beim Nachteilsausgleich handelt es sich weder um ungerechte Vergünstigungen noch um Subventionen oder gar Privilegien. Der Staat federt damit lediglich die erhöhten Aufwendungen von Menschen mit Behinderungen teilweise ab.
Damit Menschen mit Behinderung diese Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen können, müssen sie ihre Behinderung mit einem Schwerbehindertenausweis nachweisen. Um diesen Ausweis zu bekommen, können sie auf Grundlage von § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, SGB IX, einen Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung und Ausstellung eines Schwerbehinderten- bzw. Behindertenausweises stellen. Die in § 14 SGB IX festgelegten Fristen müssen allerdings nur eingehalten werden, wenn eine erwerbstätige Person einen Antrag stellt. Menschen mit Behinderungen, die nicht erwerbstätig sind, müssen unter Umständen lange auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises warten. Es gibt Fälle, in denen die Bearbeitung ein halbes Jahr dauert. Das ist nicht überall der Fall, eine zeitnahe Bearbeitung ist im Prinzip also möglich.
Die Linksfraktion möchte mit ihrem Gesetzentwurf eine Frist von fünf Wochen zur Ausstellung des Ausweises festschreiben. Diesem Anliegen stimmen wir als Grünen-Fraktion gerne zu. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lehnen wir dementsprechend ab.
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