22.03.2012 – Arbeit und Soziales
In dem Antrag forder die Grüne Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, umgehend den Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen zurückzuziehen. Es ist europarechtlich geboten, allen arbeitsuchenden Unionsbürgern Arbeitslosengeld II zu gewähren, wenn sie darauf angewiesen sind.
Es ist paradox, ausländische Fachkräfte anzuwerben und ihnen gleichzeitig notwendige Unterstützung zu verwehren. Der eingelegte Vorbehalt ist völkerrechtswidrig, weil er den Kern des Abkommens außer Kraft setzt. Der eingelegte Vorbehalt kommt einer einseitigen Kündigung der europäischen Solidarität gleich.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, es handelte sich bei der Einlegung des Vorbehalts um eine Wiederherstellung des Status Quo. Für Hilfesuchende aus den EFA-Staaten kämen alternativ Leistungen "analog" zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Betracht, wie der Staatssekretär Fuchtel auf eine mündliche Frage von Markus Kurth antwortete. Für beide Aussagen fehlt es aber an entsprechenden Rechtsgrundlagen.