Kleine Anfrage: Reha-Budget bedarfsgerecht gestalten
Der Referentenentwurf für ein Lebensleistungsanerkennungsgesetz sieht vor, das Budget der Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe erst 2017 zu erhöhen.
Es besteht fraktionsübergreifender Konsens, dass die Regelung zur Deckelung des Budgets der Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe (§ 220 SGB VI) an die steigende Zahl von Personen im rehabilitationsintensiven Alter angepasst werden muss. Das Budget der Rentenversicherung für diese Leistungen ist seit mehreren Jahren fast vollständig ausgeschöpft, der Anstieg der Personenzahl, die Rehabilitationsleistungen in Anspruch nehmen werden, ist bereits für die nächsten Jahre zu erwarten.
Die Kleine Anfrage zielt einerseits auf die im Referentenentwurf vorgesehene Verzögerung der Anhebung des Budgets und fragt andererseits nach möglichen negativen Effekten, die sich aus dem erhöhten Kostendruck ergeben, bzw. nach der Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich evtl. vorhandener Einsparpotentiale.
Weiter unten können Sie die Kleine Anfrage herunterladen.
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