Das Reha-Budget der Gesetzlichen Rentenversicherung bedarfsgerecht gestalten
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion liegt nun vor.
Die Zahl der Personen, die auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe angewiesen sind, steigt stetig an. Die verlängerte Lebensarbeitszeit und die zunehmende Alterung der Bevölkerung sind zwei zentrale Gründe für diese Entwicklung. Das Budget wird dem nicht mehr gerecht: Es orientiert sich entsprechend § 220 SGB VI an der voraussichtlichen Bruttolohnentwicklung und nicht an Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur. 2010 wurde das Budget mit über 99% faktisch ausgeschöpft, für 2011 ist ebenfalls mit einer vollständigen Ausschöpfung zu rechnen. Vor diesem Hintergrund besteht weitgehend Konsens, dass die Regelung zur Deckelung des Budgets der Rentenversicherung für diese Leistungen angepasst werden muss.
Mit dem Referentenentwurf für ein Lebensleistungsanerkennungsgesetz hat die Bundesregierung nun auch ihre Vorstellungen zur Neuregelung des Reha-Budgets vorgelegt. Sie sieht eine Anhebung des Budgets erst für 2017 vor, obwohl der Anteil der Bevölkerung im rehabilitationsintensiven Alter bereits vorher stark zunimmt. Mit einer Kleinen Anfrage zur bedarfsgerechten Gestaltung des Reha-Budgets (BT-Drs. 17/9490) hat die Grüne Bundestagsfraktion die Bundesregierung zu den Hintergründen für diese Verzögerung befragt. Die Antwort fällt insgesamt enttäuschend aus: Die Bundesregierung gibt an, Einsparpotentiale im Reha-Budget zu prüfen, die Bundesrechnungshof und Rechnungsprüfungsausschuss identifiziert haben, weigert sich aber konsequent konkrete Zahlen zu nennen. Dass die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt erst prüft, ob tatsächlich Wirtschaftlichkeitsreserven bestehen, scheint kein Hinderungsgrund zu sein, die Anhebung des Budgets für die nächsten drei Jahre mit Verweis auf genau diese Reserven zu verzögern.
Ebenso konsequent ist die Bundesregierung in ihrer Weigerung, in ihrer Antwort Auswirkungen des Kostendrucks auf die Rentenversicherung zu benennen. Sie verweist trotz steigender Antragszahlen und den im Verhältnis dazu rückläufigen Bewilligungen, trotz ihrem Wissen um die Entwicklung der Bevölkerung und trotz Ausschöpfung des Budgets für Leistungen zur Teilhabe in den letzten Jahren lediglich auf die gesetzliche Verpflichtung der Rentenversicherung zur bedarfsgerechten Versorgung. Die CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag hingegen scheint Effekte der steigenden Anforderungen an die Rentenversicherung vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung zu erkennen: So erläuterte Peter Weiß in seiner Rede am 29.09.2012, es erfolge unter anderem eine strengere Antragsprüfung bei rentennahen und arbeitsmarktfernen Versicherten. Die Rentenversicherung stoße bei ihren Bemühungen mit den bereitgestellten Mitteln auszukommen allmählich an die Grenze des Machbaren (Peter Weiß am 29.09. 2012 in seiner Rede für die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag).
Statt die Hinweise auf Handlungsbedarf aus der CDU/CSU-Fraktion konstruktiv aufzugreifen, versteckt sich die Bundesregierung hinter den Vorschlägen von Bundesrechnungshof und Rechnungsprüfungsausschuss: Dieser fordert die Rentenversicherung auf, das Ziel "Reha vor Rente" durch das Programm "Pro Gesundheit" zu stützen und "sich um individuelle Anreize für eine gesundheitsbewusste und einer längeren Lebensarbeitszeit aufgeschlossene Lebensweise möglichst aller Versicherten zu bemühen" (Antwort der Bundesregierung auf KA 17/9490)). Vor dem Hintergrund der großen gesellschaftlichen Herausforderung bei verlängerte Lebensarbeitszeit einer alternden Erwerbsbevölkerung tatsächlich zu ermöglichen, bis zur Rente einer Beschäftigung nachzugehen, sind diese Vorschläge unzureichend.
Es mag sein, dass kurz- und mittelfristige Einsparungen durch die Behebung von Schnittstellenproblemen und die Umsetzung einer zielgenaueren Zuordnung von Leistungen möglich sind. Ebenso sind Verluste trägereigener Kliniken zu vermeiden. Hier zu Verbesserungen zu kommen ist die Aufgabe der Träger der Rentenversicherung und muss durch Bund und Länder in ihrer Funktion als Rechtsaufsicht begleitet werden. Die Verzögerung der Anhebung des Reha-Budgets ist aufgrund der intransparenten Antworten der Bundesregierung nicht nachvollziehbar.
Die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die Antworten der Bundesregierung können Sie unten herunterladen.
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