Bundesweit einheitliche Leistungen für Asylbewerber
Weil die schwarz-gelbe Bundesregierung sich nicht bewegt, haben die 16 Bundesländer sich nun auf einheitliche Leistungen verständigt.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unvereinbarkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes mit dem Grundgesetz hat das Gericht eine sofortige Übergangslösung angeordnet. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales blieb leider auch nach dem 18. Juli 2012 tatenlos, um für eine einheitliche Leistungshöhe Sorge zu tragen. Bündnis 90/Die Grünen streiten weiter für eine Aufhebung des Gesetzes. Asylsuchende sollen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. Sozialhilfe haben!
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