Am letzten Freitag einigten sich VerkehrspolitikerInnen interfraktionell auf einen Kompromiss zur Sicherung der Barrierefreiheit in Fernbussen.
Im Zuge der Liberalisierung des Fernbusverkehrs nimmt die Frage nach der Sicherung von Barrierefreiheit eine zentrale Rolle ein. Nachdem im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes zunächst gar keine Regelungen vorsah, brachten SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Antrag in Bundesrat und Bundestag ein, der unter anderem Barrierefreiheit in Fernbussen forderte. Zu Recht wurde auch von behinderten Menschen und ihren Verbänden immer wieder darauf hingewiesen, dass nicht zuletzt die UN-Behindertenrechtskonvention zur Sicherstellung von Barrierefreiheit verpflichtet.
Am letzten Freitag einigten sich die Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen nun auf einen Kompromiss. Dementsprechend sollen ab dem 1. Januar 2016 Neufahrzeuge, ab 1. Januar 2020 alle Fahrzeuge des Fernbuslinienverkehrs mindestens über zwei Plätze für RollstuhlfahrerInnen und fahrzeugseitige Einstiegshilfen verfügen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde entsprechend ergänzt.
Der Kompromiss enthält auch Regelungen für den öffentlichen Personennahverkehr. Die von den Ländern benannten Aufgabenträger müssen hier bis 2022 vollständige Barrierefreiheit herstellen. Ausnahmen sind zu begründen. Bei der Erstellung der Nahverkehrspläne sind Menschen mit Behinderungen, Behindertenbeauftragte und -beiräte anzuhören und ihre Interessen zu berücksichtigen.
Die Übergangsfristen sind Kompromisse, das ist klar. Hätte interfraktionell Einigkeit bestanden, wäre es sicher möglich gewesen, schon früher flächendeckend barrierefreie Fernbusse einzuführen. Es ist außerdem absehbar, dass weiterhin Diskussionen über die Grenzen entstehender Kosten geführt werden. Die Unternehmen werden jedes Einfallstor nutzen, um Kosten zu sparen. Maßstab der Diskussion muss allerdings die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein.
Auch wenn der Kompromiss im Detail nicht immer vollständig zufrieden stellt: Im Gegensatz zum ursprünglichen Regierungsentwurf, in dem die Barrierefreiheit des Verkehrsangebot gar keine Rolle spielte, konnte ein Verhandlungserfolg erzielt werden.
Unten können Sie den interfraktionellen Entschließungsantrag herunterladen.
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