Schwarz-gelb verprellt Hartz-IV-Empfänger im Ehrenamt
Union und FDP lehnen Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im federführenden Arbeits- und Sozialausschuss ab.
Seit dem 1. April 2011 werden Übungsleiterpauschalen und Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement auf die Leistungen nach dem SGB II und XII angerechnet. Eine solche durch das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz eingeführte neue Gesetzeslage schmälert den Anreiz der Sozialleistungsbeziehenden auf ein Ehrenamt und benachteiligt sie gegenüber erwerbstätigen Personen, die keine SGB II- oder XII-Leistungen empfangen.
Wir wollen mit unserem Antrag "Zweckgebundene und steuerfreie Übungsleiterpauschalen und Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement nicht auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch anrechnen" eine Anrechnungsfreiheit auf Leistungen des SGB II und XII analog zu den Regelungen im Einkommenssteuerrecht in Höhe von monatlich 175 Euro sowie bei Aufwandsentschädigungen analog zu den diesen Betrag übersteigenden Freibeträgen der jeweiligen Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder.
Abstimmungsverhalten zu unserem Antrag im A&S-Ausschuss:
CDU/CSU: Ablehnung
FDP: Ablehnung
SPD: Zustimmung
LINKE: Enthaltung
GRÜNE: Zustimmung
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