Existenzminimumbericht vom Bundeskabinett verabschiedet
Freibetrag für Alleinstehende steigt auf 8.124 Euro im Jahr 2013 bzw. 8.352 Euro im Jahr 2014
1995 wurde die Bundesregierung vom Bundestag verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vorzulegen. Die Einkommens- und Verbraucherstichprobe und das geltende Sozialhilferecht dienen als Basis für die Berechnung des Existenzminimums in Deutschland. Dabei werden die Regelleistung, die Kosten der Unterkunft sowie die Heizkosten berücksichtigt.
Das für Lebensmittel, Miete, Heizung und die ärztliche Notversorgung festgelegte Existenzminimum ist steuerfrei und wird alle zwei Jahre neu ermittelt. Das wirkt sich auf die Freibeträge für Kinder und das Kindergeld aus.
Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums steigt der Freibetrag für Alleinstehende von derzeit 8.004 Euro im nächsten Jahr auf 8.124 Euro. Für das Jahr 2014 wird der Freibetrag auf 8.352 Euro erhöht. Der Freibetrag für ein Kind steigt demnach im Jahr 2014 von 4.368 auf 4.440 Euro.
Kinder von Arbeitslosengeld II- bzw. Sozialhilfeempfängern profitieren allerdings weder von der Anhebung des steuerlichen Freibetrages noch von einer möglichen (noch nicht entschiedenen) Erhöhung des Kindergeldes. Letzteres wird komplett auf die Regelleistung angerechnet.
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