13.11.2012 – Arbeit und Soziales
Die gesamte Debatte gibt es hier:
Mit diesem Gesetz sollen unter anderem die anrechnungsfreien Beträge aus Übungsleitertätigkeit und Aufwandsentschädigung von bisher 175,- auf 200,- EUR erhöht werden. Dass es darüber hinaus Änderungsbedarf gibt, zeigt die Debatte zu unserem von der Koalition abgelehnten Antrag "Zweckgebundene und steuerfreie Übungsleiterpauschalen und Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement nicht auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch anrechnen" (alle Infos hier: http://markus-kurth.de/Sozialpolitik-Details.34+M579b6845ace.0.html).
Wir werden dieses Begehren im laufenden Gesetzgebungsverfahren erneut verfolgen.