15.11.2012 – Arbeit und Soziales
Die Sparkassen gehen mit ihrer „Erklärung der deutschen Sparkassen zum Bürgerkonto“ nach eigenen Angaben über die freiwillige Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann hinaus. Die Einrichtung sei ein wichtiger Beitrag zum Gemeinwohl und stelle sicher, „dass wirklich jeder ein Girokonto bekommt“. Ausgenommen werden Personen bei Missbrauch von "Dienstleistungen bei Kreditinstituten" oder wenn er Kontoführungsgebühren schuldig bleibt.
Hier geht es zur Pressemitteilung: Verbraucherschütz kritisieren auch weiterhin, dass diese Konten mit starken Einschränkungen bei den Zahlungsfunktionen, etwa bei der Nutzung von Geldautomaten, oder zu vergleichsweise hohen Gebühren führen. Vielen Bürgerinnen und Bürgern wird die Einrichtung eines Kontos teilweise weiterhin unmöglich gemacht.
Unseres Erachtens braucht es einer gesetzlichen Verankerung. Hier geht es zu unserem Antrag „Verbraucherrecht auf Basisgirokonto für jedermann gesetzlich verankern“: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/079/1707954.pdf
Sowie zur gemeinsamen Anhörung des Rechts- und Finanzausschusses vom 25. April 2012: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a07/anhoerungen/2012/086/index.html