04.12.2012 – Arbeit und Soziales
Die Grünen in Lübeck haben das Vorgehen des dortigen Jobcenters kritisiert, Minderjährigen im laufenden Leistungsbezug den Regelsatz zu kürzen. Zwar könne ein Erstattungsbescheid grundsätzlich ergehen, dieser kann aber erst bei Eintritt der Volljährigkeit vollzogen werden. Und dies auch nur beschränkt auf den Bestand des Vermögens bei Eintritt der Volljährigkeit. Wenn aber einzelne Jobcenter, wie nun das Jobcenter Lübeck, einzelnen Bedarfsgemeinschaften Regelsatzkürzungen auf dieser Grundlage "abverhandelt", ist das mit aktueller Rechtslage unvereinbar. Hierzu stellte Markus Kurth eine schriftliche Frage an die Bundesregierung, die Antwort befindet sich im Anhang.
Hier geht es zur Nachricht der Lübecker Grünen: http://www.gruene-luebeck.de/home/?no_cache=1&expand=428062&displayNon=1&cHash=380ece920afe772ad15320b6306f95a9