06.12.2012 – Arbeit und Soziales
Es ist richtig und wichtig, dass sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie Bauern- und Umweltverbände dieser Initiative anschließen.
Das menschenwürdige Existenzminimum ist dem Grunde nach unverfügbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Regelsatz-Urteil vom 9. Februar 2010 klar herausgestellt
Zu häufig wird die Höhe des Existenzminimums mit Bezug auf den Lohnabstand oder den Arbeitsmarktzugang in Frage gestellt. Die Antwort darauf muss ein allgemeiner Mindestlohn sein sowie die Entlastung kleiner Einkommen.
Bündnis 90/Die Grünen fordern einen Regelsatz in Höhe von 420 Euro. Dieser muss auch für Asylsuchende gelten.
Hier geht es zu den Informationen des Bündnisses: http://www.diakonie.de/buendnis-fuer-ein-menschenwuerdiges-existenzminimum-11571.html