Auch die SPD äußert sich nun zum Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen. Der Bundestag debattierte gestern ihren Antrag, die Reden gingen zu Protokoll.
Hier können Sie meine Rede lesen:
"Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, ist ein politisches Grundrecht. Wenn es um das Wahlrecht von Menschen mit Unterstützungsbedarf geht, muss also die Frage im Mittelpunkt stehen, wie die notwendige Unterstützung realisiert werden und wie im Zuge dieser Unterstützung möglicher Missbrauch verhindert werden kann.
In der Bundeswahlordnung und im Bundeswahlgesetz ist aus diesem Grund die Möglichkeit zur Unterstützung für Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung und für Menschen, die nicht lesen können, bereits vorgesehen. Auch in der Europawahlordnung ist dies der Fall. Das Bundeswahlgesetz und das Europawahlgesetz machen aber auch Vorgaben, die -bestimmte Personengruppen vom Wahlrecht ausschließen. Darüber wurde hier bereits hinlänglich gesprochen. Als Begründung für diesen Ausschluss wird fast immer angeführt, diesen Personengruppen fehle die Fähigkeit zur Wahl.
Es wurde bereits vor drei Wochen in der Debatte um den Gesetzentwurf meiner Fraktion darauf hingewiesen, dass beim Wahlrechtsausschluss, so wie er gegenwärtig gesetzlich normiert ist, die individuelle Fähigkeit zur Wahl überhaupt nicht geprüft wird. Ich halte eine Wahlfähigkeitsprüfung auch für eine denkbar schlechte Lösung. Welche objektiven Kriterien sind geeignet, zu bestimmen, ob eine Person in der Lage ist, eine Wahl zu treffen? Welche Personengruppen sollen sich einer solchen Wahlfähigkeitsprüfung unterziehen? Wer kann diese Prüfungen durchführen? Abgesehen davon, dass wir auf diese Fragen keine befriedigenden Antworten finden werden, sind das auch nicht die Fragen, mit denen ich mich beschäftigen möchte. Ganz im Gegenteil: Ich möchte die Vorkehrungen, die wir in Bundeswahlordnung, Bundeswahlgesetz und Europawahlgesetz bereits getroffen haben, so ausbauen, dass auch Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf ihre Wahl treffen können, wenn sie dies möchten. Und ich möchte darüber sprechen, wie wir die Gefahr des Missbrauchs, die ja beispielsweise auch im Zusammenhang mit der Briefwahl besteht, eindämmen.
Es stünde uns gut zu Gesicht, den Fokus darauf zu legen, wie wir Bürgerinnen und Bürger besser unterstützen können, anstatt zu debattieren, welche Begründungen und Mechanismen wir finden können, um Menschen von der Wahl auszuschließen. Ganz anders sieht das offenbar der Kollege Krings. Wie ich heute in einigen Zeitungen lesen durfte, scheint ihm nicht plausibel, dass "ein Mensch, der nicht mal selbstständig eine Zeitung kaufen kann, eine Wahlentscheidung treffen soll". Viel weniger plausibel scheint mir, wie jemand sich guten Gewissens Volksvertreter nennen kann, der einen derart lapidaren Umgang mit den politischen Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger pflegt. Ist Dr. Günter Krings der Ansicht, dass der ältere Herr, der nicht mehrmals am Tag die Treppen zu seiner Wohnung steigen kann und sich deswegen von seiner Nachbarin die Zeitung mitbringen lässt, keine Wahlentscheidung treffen sollte? Vermutlich nicht. Dass er sich ernsthaft mit den bereits bestehenden Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Wahl auseinandergesetzt hat, ist aber nicht zu vermuten. Warum er sich trotzdem bemüßigt fühlt, die Welt mit Aussagen zu beglücken, die einen Schritt hinter bestehende Regelungen zurückfallen, bleibt sein Geheimnis.
Bürgerinnen und Bürger, die wählen dürfen, geben ihre Stimme einer oder mehreren politischen Parteien. Einige machen ihren Stimmzettel bewusst ungültig, einige wählen gar nicht. Menschen, die wählen dürfen, wählen nach eigenen Maßstäben vernünftig oder unvernünftig. Sich für eine dieser Möglichkeiten zu entscheiden, ist das gute Recht aller wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum Menschen mit Unterstützungsbedarf dieses Recht entzogen wird.
Ich freue mich, dass die SPD der Initiative meiner Fraktion nun mit einem eigenen Antrag gefolgt ist und offenbar auch unsere Problemeinschätzung teilt. Welcher Weg der beste ist, müssen wir nun im parlamentarischen Prozess klären. Meine Fraktion möchte zu dieser Frage eine öffentliche Anhörung durchführen, und ich hoffe, Sie sehen dem Gespräch mit Sachverständigen mit ebenso großem Interesse entgegen wie ich."
Unten können Sie das Protokoll der Debatte herunterladen.
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