Weiterqualifizierung im Ausland? Nur ohne Unterstützung.
Die Bundesregierung sieht offenbar keine Notwendigkeit, Menschen mit Unterstützungsbedarf die Weiterqualifizierung im Ausland zu erleichtern.
Im Grunde gibt es viele Möglichkeiten, im Verlauf der Schulzeit, der Ausbildung oder des Arbeitslebens eine Zeit im Ausland zu verbringen. Studiensemester in einem anderen Land, internationale Freiwilligendienste oder Praktika - solche Auslandsaufenthalte werden meist als persönlich bereichernd erlebt und als berufliche Weiterqualifizierung bewertet. Für Menschen, die auf Assistenz oder Pflege angewiesen sind, sind solche Auslandsaufenthalte allerdings nur schwer zu realisieren. Leistungen der Pflegeversicherung können aus dem Ausland nicht in Anspruch genommen werden und auch Leistungen der Eingliederungshilfe werden nur unter sehr engen Rahmenbedingungen im Ausland finanziert.
In ihrer Antwort auf meine schriftlichen Fragen zu diesem Sachverhalt schreibt die Bundesregierung, Ansprüche auf Sozialleistungen seien im Ausland geltend zu machen. Und: "Eine leistungsrechtliche Differenzierung danach, ob ein Auslandsaufenthalt der Weiterqualifizierung dient oder nicht, wird in der Pflegeversicherung nicht vorgenommen". Im Klartext: Aus Sicht der Bundesregierung müssen andere zahlen. Erlischt der Anspruch auf Leistungen aus Deutschland, bevor ein Anspruch im Ausland entsteht, müssen die Betroffenen selbst dafür aufkommen. Möchte eine Person mit Assistenzbedarf in ein Land, in dem keine Assistenz finanziert wird, ist das eben ihr Problem. Und wer beruflich ins Ausland gehen möchte und in einer Beziehung mit einer Person lebt, die auf Pflege oder Assistenz angewiesen ist, hat anscheinend ebenfalls Pech gehabt. Die Antwort der Bundesregierung macht wieder einmal deutlich, dass sie zwar gerne von Inklusion spricht und selbstverständlich gegen die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen ist. Wenn sie sich aus der Verantwortung stehlen kann, tut sie dies aber ebenso gern. So ist es ihr möglich, einerseits für internationale Freiwilligendienste zu werben ohne andererseits die Möglichkeit für alle Interessierten zu schaffen, gleichberechtigt daran teilzunehmen. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung ist weder unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung noch im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention vertretbar.
Meine Fragen und die Antworten der Bundesregierung können Sie unten herunterladen.
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