Bundesrat fordert Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen
Die Länder fordern in einer Entschließung, den Ausschluss vom Wahlrecht im Zusammenhang mit einer Behinderung zu überprüfen.
Auf eine Initiative aus Rheinland-Pfalz hat sich auch der Bundesrat mit dem Wahlrechtsausschluss im Zusammenhang mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten befasst. Auch der Ausschluss in Folge einer Unterbringung im Maßregelvollzug, nachdem eine Person eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, sei zu überprüfen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2013/0001-0100/0049-13.html
Die grüne Bundestagsfraktion hat bereits einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der darauf zielt, den Ausschluss zu beenden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
http://markus-kurth.de/Behindertenpolitik-Details.35+M50c9af379b3.0.html
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