Zu später Stunde debattierte der Bundestag gestern drei Anträge zu diesem Thema. Die Reden gingen zu Protokoll.
Hier können Sie meine Rede lesen:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor etwas mehr als einem halben Jahr waren hier im Bundestag zwei Tage lang knapp 300 Menschen mit Behinderungen zu Gast, um mit uns Abgeordneten über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu sprechen. Eines der vielen Themen, über die wir uns ausgetauscht haben, war selbstverständlich auch die Situation am Arbeitsmarkt. Für Menschen Behinderungen ist sie wenig befriedigend. Es ist häufig schwierig, einen Arbeitsplatz zu finden und auf der Suche nach Unterstützung gibt es häufig Probleme, wenn Anträge gestellt werden müssen und die Kommunikation mit Behörden ansteht. Entsprechend eindeutig waren die Forderungen unserer Gäste: Die Verantwortlichen müssen im Interesse der Menschen mit Behinderungen besser zusammen arbeiten und der Fokus muss dabei weg von den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und hin zum allgemeinen Arbeitsmarkt gehen. Die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen müssen gestärkt werden.
Was heißt das für die Politik? Was können wir tun, um diese Ziele zu erreichen? Ich möchte hier insbesondere auf einen Punkt näher eingehen, auf die Frage nach der Möglichkeit des Übergangs von der Werkstatt für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden vom Sozialhilfeträger gegenwärtig nur finanziert, sofern die leistungsberechtigte Person nicht erwerbsfähig ist. In diesem Fall finanziert der Sozialhilfeträger die Tätigkeit im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen. Möchte eine Person aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln, in der Sozialhilfeträger nicht mehr zuständig. Selbst wenn er im Sinne der leistungsberechtigten Person eine Maßnahme auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finanzieren möchte, kann der Sozialhilfeträger die Leistung nicht erbringen. Zur Finanzierung dieser Leistungen kommen andere Träger in Betracht, unter anderem die Bundesagentur für Arbeit und die Integrationsämter. Deren Interesse, Leistungen für einen immer größeren Personenkreis zu erbringen, der zudem noch dauerhaft auf Unterstützungsleistungen sowie Lohnkostenzuschüsse angewiesen sein wird, ist natürlich nicht besonders ausgeprägt. Insofern sind auch die Bemühungen, hier Angebote für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, überschaubar. Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe ist eine Möglichkeit, zumindest die Budgets der Integrationsämter zu stabilisieren und neue Jobs - etwa in Integrationsunternehmen - zu fördern. Trotzdem sind wir in der sehr unerfreulichen Situation, dass zwar Geld im System ist, aber nicht an den richtigen Stellen. Diese Situation entspricht weder der Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen noch der UN-Behindertenrechtskonvention. Denn die Konvention formuliert in Artikel 27 ganz unmissverständlich das Recht behinderter Menschen, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt frei gewählt wird. Auch dem Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen wird die Situation gegenwärtig nicht gerecht. Denn wirklich wählen kann man nur, wenn es die entsprechenden Angebote gibt.
Wenn wir den Übergang aus der Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt wirklich erleichtern wollen, müssen wir zu besseren Regelungen kommen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich durch den Sozialhilfeträger ein Werkstattplatz finanzieren lässt, nicht aber die nötige Unterstützung im Rahmen einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es ist bisher nur in zwei Bundesländern einigermaßen gelungen, die Leistungsansprüche von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu übertragen. In Rheinland-Pfalz und in Niedersachsen gibt es das sogenannte Budget für Arbeit. Dort haben wir eine Leistungsform, die sich an den Interessen des behinderten Menschen orientiert und flexibel eingesetzt werden kann. Zu solchen und ähnlichen Lösungen müssen wir endlich auch bundesweit kommen und vor allem das Jobangebot an unterstützter Beschäftigung quantitativ ausweiten, ohne dass die Qualität der Unterstützung auf der Strecke bleibt.
Nur wenn alle Träger, die für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Frage kommen, an einem Strang ziehen, werden wir gute Lösungen finden. Die Reform der Eingliederungshilfe bietet die Möglichkeit zur Veränderung in diese Richtung. Ich hoffe sehr, dass wir bald ein politisches Kräfteverhältnis vorfinden, mit dem wir entscheidende Schritte vorankommen: Für eine bessere Zusammenarbeit im Interesse eines starken Selbstbestimmungsrechts behinderter Menschen!
Unten können Sie das Protokoll der Debatte herunterladen.
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