Der UN-Menschenrechtsrat behandelte am 25. April in seiner Sitzung die Menschenrechtslage in Deutschland.
In den Menschenrechtsrat werden 47 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen gewählt. Im Rahmen des sogenannten Universal Periodic Review (UPR) Prozess überprüft der Rat seit 2007 die Verwirklichung der Menschenrechte in den Mitgliedsstaaten. Grundlage der Überprüfung sind unter anderem ein Bericht des betreffenden Staates und Informationen zur Menschenrechtslage von Nichtregierungsorganisationen. (Hier finden Sie weitere Informationen zum Verfahren: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/menschenrechtsinstrumente/vereinte-nationen/menschenrechtsrat/upr-deutschland-2013.html)
Der UPR-Prozess ist zu unterscheiden vom Verfahren zur Prüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Trotzdem gingen auch im April einige Länder in ihren Empfehlungen auf die Verwirklichung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland ein. Angesprochen wurde der Ausbau eines inklusiven Bildungssystems sowie die Notwendigkeit der Förderung von Barrierefreiheit (insbesondere in Anlaufstellen für gewaltbetroffene Frauen und bei privaten Unternehmen). Handlungsbedarf wurde auch in Bezug auf die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen angemahnt. Den (englischsprachigen) Bericht des Menschenrechtsrates können Sie unten herunterladen.
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