Am 30. April präsentierte der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme.
Ausführlich äußert sich der Ethikrat dort auch zu Risiken genetischer Untersuchungen während der Schwangerschaft. Diese wurden in der Vergangenheit insbesondere im Zusammenhang mit einem Verfahren, mit dem durch Blutentnahme bei der Schwangeren (ein sog. nichtinvasives Verfahren) Rückschlüsse auf eine Trisomie gezogen werden können, auch öffentlich intensiv diskutiert. Einstimmig votiert das Gremium dafür, im Rahmen der Beratung vor einer genetischen Pränataldiagnostik auch das Recht auf Nichtwissen als verantwortliche Möglichkeit zu erwähnen. In weiteren Empfehlungen sprach sich der Ethikrates mehrheitlich dafür aus, nichtinvasive genetische Untersuchung nur bei erhöhtem Risiko für genetisch bedingte Erkrankungen durchzuführen, sowie durch Auswahl der Analysemethoden sicherzustellen, dass keine Ergebnisse produziert werden, die über genetisch bedingte Erkrankungen oder Fehlbildungen hinausgehen.
Die Stellungnahme des Ethikrates können Sie unten herunterladen.
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