Über den Erfolg von Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit ist noch immer zu wenig bekannt.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt mit Menschen ohne Behinderungen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Von staatlicher Seite besteht daher die Pflicht, Rehabilitationsdienste und -programme anzubieten, die Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten zu erreichen (Artikel 26 und 27 UN-Behindertenrechtskonvention).
Ob behinderte Menschen diesen Rechtsanspruch auch tatsächlich realisieren können, lässt sich nur mit Blick auf die Wirksamkeit existierender Angebote beantworten. Mit einer Kleinen Anfrage möchten wir von der Bundesregierung erfahren, welche Erkenntnisse über den Erfolg der beruflichen Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Auch zur Umsetzung der Unterstützten Beschäftigung befragen wir die Bundesregierung.
Unten können Sie sich die Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung herunterladen.
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