Am 29. August haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Caritas-Behindertenhilfe und Markus Kurth zum Austausch zum Bundesleistungsgesetz getroffen. Dazu hier der Pressetext des Dortmunder Caritasverbandes:
Seit Jahren versuchen Bund und Länder gemeinsam, die Regelungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen durch ein Bundesleistungsgesetz abzulösen. Ziel hierbei ist es unter anderem, die Rechte und die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern. Um sich über den aktuellen Stand zur Verabschiedung des Gesetzes zu informieren, hatten die Mitglieder des Vorstandes der diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Behindertenhilfe Herrn Markus Kurth, Mitglied des Bundestags und sozialpolitischer Sprecher von Bündnis 90 Die Grünen, zu einem Hintergrundgespräches eingeladen.
Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention hat jeder Mensch mit Behinderung ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Hierzu werden bislang Leistungen aus der Sozialhilfe geleistet. Markus Kurth fordert, dass die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst wird und unterstützt damit auch die Forderung der Vertreter der Caritas. Über das Bundesleistungsgesetz sollen für Menschen mit Behinderung die finanzielle Bedingungen geschaffen werden, um selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leiben teilzuhaben, und zwar vermögensunabhängig. Hierzu ist die finanzieller Beteiligung und das Zusammenspiel verschiedener Kostenträger erforderlich, so beispielsweise die Pflegeversicherung, die Krankenversicherung und / oder auch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Gestärkt werden soll durch das neue Gesetz auch die Möglichkeit, dass Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, wie und wofür sie die gezahlten Leistungen einsetzen wollen. Eine Form, die diese Möglichkeit schon heute bietet, ist das Persönliche Budget. Nach Auffassung von Markus Kurth könne so beispielsweise die Möglichkeit zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben verbessert und gestärkt werden. Finanzielle Leistungen könnten so eingesetzt werden, dass behinderungsbedingte Unterstützungsnotwendigkeiten zielgerichteter und effizienter erbracht werden könnten.
Heinz-Georg Eirund, Vorstandsvorsitzender macht deutlich, dass dafür entsprechende Strukturen zu schaffen seien. Dazu gehöre eine wohnortnahe, qualifizierte und unabhängige Betroffenenberatung sowie ein gut ausgebautes Netz von Versorgungsstrukturen. Dazu gehöre aber auch, dass Leistungsträger ein gesundes Maß an Planungssicherheit erhalten und strukturell und qualitativ in die Lage versetzt werden, flächendeckende Angebote vorzuhalten.
Anwesend bei dem Gespräch war auch der Sprecher der Diözesanarbeitsgemeinschaft der Angehörigenvertretung in Caritaseinrichtungen der Behindertenhilfe in der Diözese Paderborn, Klemens Kienz . Er brachte die Sorge von Angehörigen deutlich zum Ausdruck: Unter welchem Dach zukünftig die Leistungen für Menschen auch erbracht werden – unabdingbar ist eine uneingeschränkte Wahrung des Wunsch- und Wahlrechtes. Jeder Mensch muss frei und unabhängig von finanziellen Fragen entscheiden dürfen, wo und wie er leben möchte. Und in viele Situationen sei eben eine stationäre Wohnform die geeignete.
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