Studie veröffentlicht: „Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung in unterschiedlichen Lebenslagen in Nordrhein-Westfalen“
Werden geltende rechtliche Vorgaben formal und inhaltlich ausreichend umgesetzt? Wo bestehen noch Teilhabebarrieren? Welchen politischen Handlungsbedarf gibt es?
Diese und weitere Fragen untersuchte die Universität zu Köln in einem partizipativ angelegten Forschungsprojekt im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, dessen Ergebnisse nun vorliegen. Die Studie untersucht auf der Grundlage bestehender Daten und Statistiken die Situation gehörloser, schwerhöriger, ertaubter und taubblinder Menschen und ergänzt sie um qualitative Interviews mit diesen Personengruppen. Analysiert werden die spezifischen Auswirkungen unterschiedlicher Hörbeeinträchtigungen, die verschiedenen Lebensphasen (Kindheit, Schulzeit, Erwerbs- und Rentenalter), gesellschaftliche Rahmenbedingungen und die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Die Frühförderung kommt ebenso zur Sprache wie die Gesundheitsversorgung, technische Hilfsmittel und Beratungsangebote.
Zentrale Handlungsempfehlung der Studie: Es sei zentral, in enger Kooperation mit den Selbsthilfeverbänden den Auf- und Ausbau von Strukturen zu betreiben, "die es gehörlosen, schwerhörigen, ertaubten und taubblinden Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen und Lebensphasen ermöglichen, unabhängig vom Wohnort, vom Einkommen und der sozialen Stellung, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben." (S.215)
Am 11. September wird der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen über die Ergebnisse diskutieren. Sie können die Studie unten herunterladen.
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