Krankenversicherung regelt Erlass und Ermäßigung von Beitragsschulden
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen e.V. (GKV) setzt mit dem Beschluss das seit August 2013 geltende so genannte Beitragsschuldengesetz um.
Haben Personen - trotz geltender Versicherungspflicht - keine Krankenversicherung, werden ihnen bis zum Ende dieses Jahres angehäufte Beitragsschulden erlassen. Voraussetzung ist, dass sie sich rechtzeitig bei ihrer Krankenkasse melden.
Versicherte, die seit dem 1. April 2007 bei einer gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet sind, profitieren von einer Ermäßigung möglicher Beitragsschulden. Dies betrifft den Zeitraum zwischen Beginn der Versicherungspflicht bis zur (verspäteten) Anzeige der Versicherung.
Andere Versichertengruppen mit Beitragsschulden werden durch die Senkung der Säumniszuschläge finanziell entlastet.
Eine Rückerstattung gezahlter Beiträge und Säumniszuschläge ist nicht vorgesehen.
Hier geht es zur Mitteilung auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes: http://www.gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_76992.jsp
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