Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
Gesetz seit 31. August 2013 in Kraft +++ Zwei-Klassen-Justiz vorerst abgewendet +++ dennoch weiterer Verbesserungsbedarf
Man konnte die Versuche schon gar nicht mehr zusammenzählen, so oft haben unions- und fdp-regierte Bundesländer schon versucht, die Rechtsschutzmöglichkeiten armer Menschen einzuschränken. Die seit den Jahren 2008 gescheiterten Versuche wurden vor gut einem Jahr wieder in den Bundesrat und Bundestag eingebracht.
Die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist gelebter Sozialstaat. Es ist daher erfreulich, dass es durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu wesentlichen Verbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf gekommen ist. Für Bündnis 90/die Grünen macht allein dieser Umstand den Gesetzentwurf allerdings nicht zustimmungsfähig. Weiterer Verbesserungsbedarf besteht beispielsweise hinsichtlich der Höhe des bei der Ratenzahlung einzusetzenden Einkommens. Kritisch sind auch die verschärften Sanktionen bei Verstößen gegen Mitteilungspflichten des PKH-Empfängers und die Einführung einer vorweggenommenen Beweiswür- digung im PKH-Verfahren zu sehen. Die vorgesehene Einschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im arbeitsgerichtlichen Verfahren und der nach wie vor bestehende Vorrang der Selbstvertretung finanziell Bedürftiger im Recht der Beratungshilfe wird von uns abgelehnt.
Alle Initiativen, Reden und Dokumente hierzu finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/070/1707032.pdf
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