Qualität bei Ausschreibungen wird künftig stärker berücksichtigt
Mit der am 20. September 2013 vom Bundesrat beschlossenen „Siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ soll Vergabestellen künftig ermöglicht werden
„personenbezogene Qualitätskriterien von Bietern, die bislang nur im Rahmen der Eignungsprüfung herangezogen werden durften, im Rahmen der Wertungsentscheidung zu berücksichtigen. Beispielhaft werden in diesem Zusammenhang die Organisation, Personal- oderSchulungskonzepte sowie die vorhandene Qualifikation und Erfahrung des Personals, welches für die Auftragsausführung eingesetzt werden soll, genannt.“ (http://www.bundesrat.de/cln_320/SharedDocs/Drucksachen/2013/0601-700/610-13,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/610-13.pdf
Hintergrund dieser Änderung ist unter anderem die Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2010, die Vermittlungsleistungen der Integrationsfachdienste für Menschen mit Behinderungen öffentlich auszuschreiben, anstatt freihändig zu vergeben.
Sowohl die Grüne als auch die SPD-Bundestagsfraktion haben hierzu 2011 jeweils einen eigenen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung aufforderte, dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesagentur für Arbeit künftig wieder Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste freihändig vergeben kann. Zudem sollte sich die Bundesregierung im Bereich der beruflichen Rehabilitation mit den relevanten Akteuren auf zusätzliche Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit mit dem Ziel verständigen, ein Höchstmaß an Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit bei der Leistungserbringung sicherzustellen.
Hier geht es zu den Anträgen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für Leistungen der Integrationsfachdienste ermöglichen (BT-Drucksache 17/5205) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704847.pdf
Zu diesen Anträgen gab es eine öffentliche Anhörung. Alle Infos hierzu gibt es unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/101/1710113.pdf
Hier geht es zur Beschlussempfehlung des federführenden Ausschuss Arbeit und Soziales: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711084.pdf
Die nun verabschiedete Änderung der Vergabeverordnung setzt diesen Beschluss des Deutschen Bundestages um.
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