Sog. Omnibusgesetz BUK-NOG, das auch Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes sowie weiterer Gesetze beinhaltet, verabschiedet.
Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen wird als Omnibusgesetz bezeichnet, da es verschiedene sachlich nicht zusammenhängende Sachverhalte regelt, so z.B. auch Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes und anderer Gesetze. Hier geht es zur Rede von Markus Kurth im Dt. Bundestag zur Einbringung des Gesetzes: http://markus-kurth.de/Suchen-Details.97+M510e75be66c.0.html
Nachdem das Gesetz nach einer Öffentlichen Anhörung im federführenden Arbeits- und Sozialausschuss (http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_2404888/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/914-sitzung/to-node.html?__nnn=true, Top 3).
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