Das Bundeskabinett hat am 16. Oktober 2013 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2014 beschlossen.
Einmal im Jahr werden die Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Hiernach ändern sich u. a. die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten-, Arbeitslosen- sowie die Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt das höchste Bruttoentgelt für die Berechnung des jeweiligen Sozialversicherungsbeitrages an. Wer gut verdient, zahlt im Jahr 2014 somit in absoluten Zahlen mehr also noch in diesem Jahr.
Eine Übersicht der Rechengrößen der Sozialversicherung 2014 findet sich auf der Seite des Arbeits- und Sozialministeriums: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/vo-sozialversicherungsrechengroessen-2014.pdf;jsessionid=A8EA4D34BE290C672313125B39952936?__blob=publicationFile
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Wir verwenden Cookies auf der Website. Welche das sind und zu welchem Zweck, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.