Bundesagentur für Arbeit legt Sonderauswertung vor
Bis Jahresmitte 2012 gingen bei den Jobcentern 272 990 neue Widersprüche und 55 070 neue Klagen ein. Nach Angaben einer Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenüber der dpa waren dies rund 23 000 weniger Widersprüche und rund 5000 weniger Klagen als im Vorjahreszeitraum. Auch gegenüber 2010 sei die Zahl der Widersprüche und Klagen zurückgegangen.
Bündnis 90/Die Grünen beklagen schon seit langem die hohe Zahl der Widersprüche und Klagen. Noch viel zu häufig werden Sozialgerichte bemüht, Rechtsklarheit zu schaffen und den Nutzerinnen und Nutzern sozialer Leistungen zu ihrem Recht zu verhelfen. Im Jahr 2010 lag die Erfolgsquote der Klagen bei 54,6 Prozent.
Es bleibt abzuwarten, ob es sich bei den jüngsten Zahlen wirklich um eine Trendwende handelt.
Neben zwingend notwendigen Änderungen des materiellen Rechts in den jeweiligen Büchern des Sozialgesetzbuches gilt es nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen , die Verfahrens-, Leistungs- und Partizipationsrechte der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen sozialgesetzbuchübergreifend zu stärken. Nur ein konsequent auf Selbstbestimmung und Teilhabe ausgerichteter Sozialstaat kann eine bedarfsgerechte und effiziente Leistungserbringung gewährleisten und dafür sorgen, dass Nutzerinnen und Nutzer ihr Recht auf soziale Leistungen nicht gerichtlich einklagen müssen.
Hier geht es zum Antrag: Soziale Bürgerrechte garantieren – Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken (17/7032): http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/070/1707032.pdf
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