Übergangsregelung zur Nichtanrechnung der Aufwandsentschädigung bei vorzeitigem Bezug einer Altersrente verlängert
Eine gute Nachricht für alle kommunalen Amts- und Mandatsträger: Die Übergangsregelung, wonach Aufwandsentschädigungen auch weiterhin nicht auf die vorgezogene Rente angerechnet wird, läuft nicht wie geplant im September 2015 aus. Das wurde bereits mit der Verabschiedung des Rentenpakets im vergangenen Jahr beschlossen, ist aber noch nicht überall durchgedrungen. Wir Grüne begrüßen die Verlängerung der Vertrauensschutzregelung um zwei Jahre. Allerdings gilt diese Regelung wieder nur bis zur nächsten Bundestagswahl. Wir werden uns daher im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, eine dauerhaft tragfähige Lösung zu erwirken.
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