Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. September 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Philippinen über Soziale Sicherheit (Tagesordnungspunkt 15)
Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU): Die sozialen Standards in der Bundesrepublik Deutschland sind wesentliche Errungenschaften, für die unser Land in der ganzen Welt respektiert wird, Vorbild und Vorreiter ist. Durch diese Standards sind wir ein verlässlicher Handelspartner. Mit dem Gesetz zum Abkommen vom 19. September 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Philippinen über die Soziale Sicherheit, durch die wir eine Doppelversicherung und damit eine doppelte Beitragsbelastung der entsandten Arbeitnehmer vermeiden, stärken wir unsere Handelsbeziehungen zu einer partnerschaftlichen Wirtschaftsvernetzung.
Die Philippinen sind ein Land mit mehr Einwohnern als die Bundesrepublik Deutschland und mit hohen Wachstumszahlen in den letzten drei Jahren. Dort leben fast 100 Millionen Einwohner. Seit dem Jahr 2012 haben die Philippinen ein wirtschaftliches Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von über sechs Prozent. Das unterstreicht, dass die Philippinen ein aufstrebendes Land sind.
Gute Wirtschaftszahlen wirken sich natürlich auch auf den Außenhandel aus. Ein- und Ausfuhren erhöhen sich stetig. Auch die Bundesrepublik Deutschland profitiert davon: Allein 2014 konnten die deutschen Einfuhren um über 18 Prozent, die deutschen Ausfuhren um über 17 Prozent gesteigert werden. Auch wenn die Phi-lippinen für viele von uns sehr weit entfernt scheinen, so belegen diese Zahlen, dass wir wirtschaftlich immer mehr zusammenwachsen.
Unser bilaterales Handelsvolumen ist von 3,81 Milliarden Euro im Jahr 2012 auf 4,08 Milliarden Euro im Jahr 2013 gestiegen. Das bedeutet, dass jeweils mehr als die Hälfte der Ein- und Ausfuhren der Handelsbeziehungen der Europäischen Union mit den Philippinen durch die Bundesrepublik Deutschland verzeichnet werden. Maßgebend dabei sind wie so oft unsere hochtechnologischen Exportgüter „Made in Germany“, wie beispielsweise Elektronikprodukte, Baumaschinen, Luftfahrzeuge, sowie chemische und pharmazeutische Erzeugnisse.
Traditionell ist es natürlich die Logistikbranche, die von einem solchen Aufschwung profitiert. Doch auch das steigende Interesse an der industriellen Fertigung ist bemerkbar. Es sind vor allem die deutschen Traditionsunternehmen Siemens, Daimler, Deutsche Bank, Bosch und Henkel, die einen großen Anteil der Neuinvesti-tionen im Bereich der IT-gestützten Dienstleistungen tragen.
Daher ist es nur fair gegenüber den Arbeitnehmern, die für diese guten Handelsbeziehungen maßgeblich verantwortlich sind, klare Rahmenbedingungen und damit Rechtssicherheit zu schaffen.
Gestärkt werden mit diesem Gesetz zum Abkommen vom 19. September 2014 vor allem die Rechte der Arbeitnehmer hinsichtlich der gesetzlichen Renten. Es geht im Wesentlichen um die Befreiung der Rentenbeitragspflicht vor Ort mit gleichzeitigem Erhalt der Rentenversicherungspflicht im Herkunftsland, ohne dabei das Arbeitsrecht anzugreifen, das nach wie vor das Recht des Arbeitsortes bleibt.
Damit können wir eine praktikable Lösung vorlegen, die kostenintensive Bürokratie abbaut, und dabei den Kreis der betroffenen Arbeitnehmer, die im jeweils anderen Land bis zu 48 Monate entsandt und eingesetzt werden, im jeweiligen sozialen Sicherheitssystem des Herkunftslandes belassen. Weiterhin können durch die Zusammenrechnung der in beiden Ländern zurückgelegten Versicherungszeiten die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt werden.
Nach dem Abschluss des Abkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung im Jahr 1983, der traditionell guten entwicklungspolitischen Zusammenarbeit sowie der Gründung einer mittlerweile fest etablierten deutsch-philippinischen Handelskammer ist dieses So-zialabkommen ein weiterer richtiger Schritt unserer gemeinsamen Partnerschaft mit den Philippinen.
Mit diesem Gesetz wird die Bundesregierung dazu ermächtigt, die nötigen Rechtsverordnungen zu erlassen und Durchführungsvereinbarungen mit den Philippinen umzusetzen. Das ist sinnvoll und begrüßenswert. Deswegen unterstützt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dieses Anliegen.
Tobias Zech (CDU/CSU): Vor fast einem Jahr durfte ich bereits hier stehen und das Sozialversicherungs-abkommen zwischen Uruguay und Deutschland begrüßen. Daher freue ich mich, dass wir heute mit einem -weiteren Land – mit mehr als 100 Millionen Einwohnern dem zwölftgrößten Land der Welt – eine neue Partnerschaft besiegeln können.
Jedes weitere Sozialversicherungsabkommen unterstreicht die Internationalität und Weltoffenheit Deutschlands und ist auch unter dem Aspekt des deutschen -Fachkräftemangels nicht zu verkennen. Denn Sozialversicherungsabkommen regeln nicht nur Rechtsbeziehungen, sondern fördern diese Beziehungen auch. Es geht also um das Signal, zum einen unseren Staatsbürgern eine Berufstätigkeit auf den Philippinen zu ermöglichen, zum anderen die Willkommenskultur Deutschlands an die Filipinos zu unterstreichen.
20 Sozialversicherungsabkommen bestehen bereits, mit weiteren Ländern wie beispielsweise Vietnam wird gerade verhandelt. In Deutschland leben zurzeit 10 000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Filipinos – das zeigt die Attraktivität Deutschlands für ausländische Fachkräfte. Ihnen können wir nun die Einwanderung um einen weiteren Schritt erleichtern. Wie man sieht, braucht man dazu kein neues Gesetz, liebe Kollegen der SPD, vor allem keines nach kanadischem Vorbild. Denn dort richtet sich die Einwanderung nach den Arbeitgebern. Sie bekommen einen großen Topf qualifizierte Einwanderer zur Verfügung, und wer nicht genommen wird, landet im Sozialsystem. Das kanadische System begrenzt die Zuwanderung in Mangelberufe auf eine maximal aufzunehmende Zahl; eine Begrenzung wollen wir aber gerade nicht. Deutschland braucht bedarfsgerechte Zuwanderung und keine Zuwanderung auf Vorrat.
Deutschland hat sich bewusst für ein nachfrageorientiertes System entschieden und gegen ein Punktesystem, das einen angebotsorientierten Ansatz verfolgt. Das bringt Angebot und Nachfrage nicht zusammen. Lohndumping ist die Konsequenz, wenn Arbeitskräfte ins Land geholt werden, ohne dass es einen konkreten Job für diese -Arbeitskräfte gibt. Daher sollten wir vorhandene Instrumente nutzen, zum Beispiel den Ausbau von weiteren Sozialversicherungsabkommen. Sozialer Schutz soll auf der Grundlage von Gegenseitigkeit und Gleichbehandlung auch als Anreiz und Erleichterung für eine berufliche Tätigkeit verstanden werden. Daher sollten wir aus der Politik diesen Beitrag für einen aktiven Austausch und eine bessere Völkerverständigung leisten.
Die Philippinen haben in den letzten Jahren eine rasante wirtschaftliche Entwicklung durchlebt. Einst ein Entwicklungsland, sind sie heute eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften in Asien. Exportgüter sind vor allem Elektronik, Maschinen und Transportmittel. Dienstleistungszweige sind Buchhaltung und Softwareentwicklung.
Die philippinische Wirtschaft ist in den vergangenen Jahren um durchschnittlich sechs Prozent jährlich gewachsen, 2012 waren es sogar 6,6 Prozent. Von den EU-Staaten ist Deutschland der wichtigste Handelspartner der Philippinen.
Die Bevölkerung hat allein in den letzten 10 Jahren um 10 Millionen Einwohner zugenommen. Von den 100 Millionen Einwohnern waren 2011 allein 4 Millionen Auswanderer zu verzeichnen.
Für diese in Deutschland Niedergelassenen können wir nun extreme Erleichterungen schaffen: Das Sozialversicherungsabkommen vermeidet, dass auf ein und dieselbe Beschäftigung sowohl die deutschen als auch die ausländischen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht anzuwenden sind und damit eine doppelte Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsteht. Es unterstützt im höchsten Maße den regen Austausch deutscher und philippinischer Arbeitnehmer.
Durch dieses Abkommen wird der soziale Schutz der Staatsangehörigen beider Länder innerhalb der jeweiligen Rentenversicherungssysteme sichergestellt und -koordiniert. Arbeitnehmer, die bis zu 48 Monate auf den Philippinen bzw. in Deutschland eingesetzt werden, können im Rentensystem ihres Heimatlandes verbleiben. Eine Doppelversicherung und Lücken im Rentenverlauf werden somit verhindert. Darüber hinaus sieht das -Abkommen die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor. Folgt eine weitere Entsendung nach 12 Monaten mit einem anderen Arbeitgeber, gelten diese 48 Monate erneut.
Dies ist für einen aktiven Wechsel der Arbeitnehmer unerlässlich, von dem sowohl Deutschland als auch die Philippinen im höchsten Maße profitieren. Mit diesem Sozialversicherungsabkommen konnten wir bürokratische Hindernisse abbauen und einen Übergang in einen neuen, philippinischen Arbeitsvertrag vereinfachen.
Die gegenseitigen Beziehungen mögen noch nicht so ausgeprägt wie zu anderen Staaten sein – doch sehe ich dieses Sozialversicherungsabkommen als einen wichtigen Schritt für einen weiteren Ausbau einer guten und dauerhaften Partnerschaft. Neben dem Blick nach China und Amerika darf der Blick auf die scheinbar kleineren Partner nicht verloren gehen – umso erfreulicher finde ich es, dass dieses Abkommen nunmehr seinen gesetzlichen Rahmen findet.
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Die Zahl der Menschen, die im Ausland leben und arbeiten, steigt. Viele wollen für eine beschränkte Zeit Erfahrungen im Ausland sammeln. Immer mehr wandern aus persönlichen und beruflichen Gründen aus. Das Leben vieler Menschen findet nicht mehr innerhalb von Nationalstaaten statt. An die Nationalstaaten gebunden ist aber oft deren soziale Absicherung. Gerade bei der Rente ist dies ein Problem.
Für die Menschen, die ihr Arbeitsleben in verschiedenen Ländern verbringen, sind Sozialabkommen von großer Bedeutung. Sie stellen klar, wer in welchem Land rentenversichert ist. Sie vermeiden doppelte Versicherungspflichten. Und sie sorgen dafür, dass Versicherungszeiten gegenseitig anerkannt werden.
Es gibt Sozialabkommen mit einer Reihe von Staaten, heute kommt das mit den Philippinen dazu.
2009 – das sind die aktuellsten Zahlen, die ich gefunden habe – lebten 19 000 ursprünglich philippinische Staatsbürger in Deutschland. Viele kamen als angeworbene Krankenschwestern oder arbeiteten auf deutschen Schiffen. 82 Prozent davon sind Frauen, 45 Prozent mit Deutschen verheiratet.
Der Export von Arbeitskräften ist für die Philippinen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Mehr als 2 Millionen philippinische Staatsbürger arbeiten als Arbeitsmigranten oder Vertragsarbeiter im Ausland. Allein aus Deutschland wurden 2009 433 Millionen Dollar zurück in die Heimat überwiesen, insgesamt waren es 2013 21,4 Milliarden Dollar. Auf den Philippinen selbst wird diskutiert, ob dies ein guter Weg sei. Es wird kritisiert, die sozialen Kosten seien zu hoch. Ziel müsste es sein, die Perspektiven für die Menschen auf den Philippinen zu verbessern. Dies ist ein wichtiger Aspekt, den wir diskutieren müssen, wenn wir über Arbeitsmigration sprechen. Das sollten wir uns auf den Merkzettel für weitere Diskussionen schreiben.
Der heute wichtige Aspekt ist: Das Sozialabkommen mit den Philippinen hilft beiden: den Deutschen, die auf den Philippinen leben und arbeiten, und denen, die von den Philippinen zu uns kommen.
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Am 19. September vergangenen Jahres wurde das Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Philippinen unterzeichnet. Heute schaffen wir mit dem Gesetzentwurf die Grundlagen dafür, dass dieses Abkommen auch umgesetzt werden kann.
Die Linke begrüßt es grundsätzlich, dass wirtschaftlichen Freiheiten soziale Rechte an die Seite gestellt werden, gerade im Austausch mit sogenannten Schwellenländern. Bisher haben wir erst zwanzig entsprechende Sozialversicherungsabkommen. Es bleibt also noch viel zu tun.
Gegenwärtig arbeiten circa 10 000 Philippinerinnen und Philippiner in Deutschland und – wir kennen die genaue Zahl nicht – einige Tausend Deutsche auf den Phi-lippinen. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird es zukünftig ermöglicht, ihre Rentenversicherungszeiten, die sie in beiden Staaten erworben haben, zusammenzurechnen und damit unter Umständen Wartezeiten und natürlich auch Rentenansprüche zu begründen.
Jeder Staat zahlt dann am Ende nur die Rente für die nach seinem Recht zurückgelegten Zeiten, aber eben auch in das andere Land.
Bei kurzfristig entsandten Arbeitskräften wird zweitens auf eine Rentenversicherungspflicht im Zielland verzichtet. Sie bleiben für 48 Monate im Herkunftsland rentenversichert. Das ist ein erstaunlich langer Zeitraum, der auf Wunsch der philippinischen Seite vereinbart wurde. So werden für entsandte Arbeitskräfte doppelte Versicherungen und doppelte Beitragszahlungen und viel komplizierte Bürokratie vermieden.
Die Deutsche Rentenversicherung geht von jährlichen Mehrausgaben in Höhe einer Million Euro aus.
Hinter all diesen konkreten Erleichterungen steht auch ein grundsätzliches Prinzip: Vom Abkommen erfasste Personen – also Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten – werden rentenrechtlich in Deutschland und in den Philippinen mit den jeweiligen Staatsangehörigen gleichgestellt und damit auch gleichbehandelt.
Das ist ein wichtiges und richtiges Prinzip, aber der Hinweis sei erlaubt, dass wir von einer Gleichbehandlung bei Flüchtlingen und auch bei Arbeitsmigrantinnen und -migranten aus vielen anderen Ländern noch weit entfernt sind. Deshalb sollten wir das Sozialabkommen mit den Philippinen grundsätzlich zum Anlass nehmen, über globale soziale Menschenrechte nachzudenken. Denn soziale Menschenrechte sollten nicht nur für Menschen aus Ländern gelten, von denen wir uns wirtschaftliche Vorteile versprechen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte in seiner Presseerklärung vom 19. September 2014 meines Erachtens erstaunlich ehrlich darauf hingewiesen:
Die wirtschaftliche Dynamik im südostasiatischen Raum lässt das Interesse der deutschen Wirtschaft an dieser Region steigen. Deutschland zählt bereits jetzt zu den größten ausländischen Investoren auf den Philippinen. Die Philippinen werden zu den „Next-Eleven“ gezählt, den Schwellenländern, in denen sich in den kommenden Jahrzehnten ein ähnlicher wirtschaftlicher Aufschwung wie in den BRIC-Staaten ergeben könnte.
Um genau nicht diesem Verdacht ausgesetzt zu sein, dass die Gewährung sozialer Rechte an Nützlichkeitserwägungen geknüpft wird, erinnere ich deshalb am Ende noch einmal an drei offene Baustellen in diesem Bereich:
Erstens. Der Europäische Ausschuss für soziale Rechte des Europarats dokumentiert in regelmäßigen Berichten, in welchen Aspekten Deutschland seine völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Europäischen Sozialcharta nicht erfüllt, die wir 1965 ratifiziert haben. In Deutschland wird demnach auch das Recht auf soziale Sicherheit aus Artikel 12 Absatz 4 nicht voll umgesetzt, das eine Gleichbehandlung der Staatsangehörigen anderer Vertragsparteien hinsichtlich des Zugangs zur Sozialversicherung und zu vollständiger sozialer und medizinischer Versorgung vorsieht (Conclusions XX-2 (2013), Seite 24 vom November 2014). Das darf so nicht stehen bleiben. Hier muss die Bundesregierung handeln!
Zweitens. Im Jahre 2007 hat die Bundesregierung – auch damals eine schwarz-rote, eine Große Koalition – die revidierte Europäische Sozialcharta, die etwas weitergeht – sie beinhaltet auch das Recht auf eine Wohnung und den besonderen Schutz älterer Menschen –, unterzeichnet. 33 europäische Länder haben sie ratifiziert, Deutschland nicht. Das ist keine Glanzleistung, meine Damen und Herren von der Koalition. Was hindert die Bundesregierung denn daran, die revidierte Europäische Sozialcharta endlich zu ratifizieren?
Drittens und letztens sei die Frage erlaubt: Wie steht es um die lang versprochene Zeichnung und Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt?
Das Fakultativprotokoll ermöglicht unter anderem ein Verfahren, mit dem Einzelpersonen beim zuständigen UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Beschwerde einlegen können, wenn sie ihre im UN-Sozialpakt garantierten Rechte verletzt sehen. Wären das nicht Maßnahmen, um die Glaubwürdigkeit von einzelnen bilateralen Sozialversicherungsabkommen zu erhöhen und uns nicht dem Verdacht auszusetzen, wir würden soziale Rechte nur nach Nützlichkeitskriterien vergeben?
Trotz all dieser offenen Fragen. Dem Sozialversicherungsabkommen mit den Philippinen stimmt Die Linke zu. Ein besserer sozialer Schutz für Beschäftigte in beiden Ländern ist eine gute Sache.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Sozialschutz muss mit der Dynamik der wirtschaftlichen Globalisierung Schritt halten. Aus diesem Grund wird das vorliegende Sozialversicherungsabkommen mit der Republik Philippinen von uns begrüßt. Die Wirtschaftsbeziehungen zur Republik Philippinen werden immer enger. So erreichte etwa das bilaterale Handelsvolumen zwischen Deutschland und den Philippinnen nach 3,81 Milliarden Euro im Jahr 2012 bereits 4,08 Milliarden Euro im Jahr 2013. Diese Entwicklung wird angesichts stabiler makroökonomischer Daten auch in der Zukunft anhalten. Nach Auskunft des Auswärtigen Amts erfolgen deutsche Neuinvestitionen im Bereich IT-gestützter Dienstleistungen. Unternehmen wie Siemens, Daimler, Deutsche Bank, Bosch, Henkel und Bertelsmann haben in den letzten Jahren interne Geschäftsprozesse in die Republik Philippinen verlagert. Auch Firmen im maritimen und im Transportsektor sehen dieses Land als Zukunftsmarkt. Deutschland zählt schon heute zu den größten ausländischen Investoren im Land.
Das hier vorliegende Abkommen folgt diesen Entwicklungen und regelt die Beziehungen der beiden Staaten im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Werden etwa in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Philippinen entsandt, werden sie mit diesem Abkommen von der dortigen Rentenversicherungspflicht befreit. Dies gilt selbstverständlich auch für den spiegelbildlichen Fall. Kostenintensive Doppelversicherungspflichten werden fortan vermieden, und der Schutz der Rentenver-sicherung im jeweiligen Herkunftsland bleibt somit bestehen.
Das Abkommen hat bereits mehrere Vorgänger. So hat Deutschland mit einer Reihe von Ländern zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Dazu gehören Staaten wie die USA und Brasilien, aber auch kleinere Länder wie Montenegro und Mazedonien. Im Grundsatz geht es bei allen Abkommen um den Erwerb von Rentenansprüchen und die Zahlung von Renten in den jeweiligen Staaten. Es geht also um die Vorsorge für das Alter. Wer zeitlich begrenzt im Ausland arbeitet, aus welchen Gründen auch immer, soll später, wenn es um seine Rente geht, keine Nachteile erleiden.Gabriele Lösekrug-Möller,Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Philippinen reiht sich in die Sozialversicherungsabkommen ein, die wir bereits mit zahlreichen anderen Ländern geschlossen haben. Wir schaffen Rechtsicherheit und sorgen in Zeiten von Globalisierung und erhöhter Arbeitsmobilität auch im Bereich der Sozialversicherung für mehr Rechtsklarheit. Das bringt für die Menschen, die im jeweils anderen Land leben und arbeiten, ein Stück mehr Sicherheit und Verlässlichkeit.
Genauso rasch wie die Verhandlungen mit zwei Runden abgeschlossen werden konnten, wurden die parlamentarischen Beratungen aufgenommen.
Lassen Sie mich einige Punkte näher ausführen:
Das Abkommen begründet – unter Wahrung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit – Rechte und Pflichten von Einwohnerinnen und Einwohnern beider Staaten.
Gleichzeitig sieht es die Gleichbehandlung der jeweiligen Staatsangehörigen und die uneingeschränkte Rentenzahlung auch bei Aufenthalt im anderen Vertragsstaat vor.
Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Dabei zahlt jeder Staat aber nur die Rente für die nach seinem Recht zurückgelegten Versicherungszeiten.
Ferner wird durch das Abkommen der soziale Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme koordiniert, insbesondere für den Fall, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten.
Das Abkommen bestimmt, dass für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird.
Auch für diejenigen, die lediglich vorübergehend im anderen Staat einer Arbeit nachgehen, enthält das Abkommen speziell zugeschnittene Lösungen. Sie stellen sicher, dass diese Menschen im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Beschäftigungsstaates integriert bleiben können. Diese Personen werden künftig also grundsätzlich in dem ihnen vertrauten System bleiben können. Der Entsendezeitraum kann hierbei bis zu 48 Kalendermonate betragen.
Durch die Zusammenrechnung der zurückgelegten Versicherungszeiten mit denen ihres Heimatlandes können künftig Deutsche aus philippinischen Versicherungszeiten und philippinische Versicherte aus deutschen -Versicherungszeiten Rentenansprüche erwerben. Diese Rentenansprüche werden vollständig in das jeweils andere Land gezahlt.
Das philippinische umlagefinanzierte Sozialversicherungssystem mit seiner beitragsbezogenen Renten-berechnung ist mit dem deutschen System ohne Probleme koordinierbar. Aufgrund der hohen Anzahl im Ausland arbeitender Philippiner ist die dortige Regierung bestrebt, Sozialversicherungsabkommen mit wichtigen Auswandererländern abzuschließen.
Dazu hat sie bereits Abkommen mit anderen europäischen Ländern geschlossen, umgekehrt hat Deutschland bereits mit philippinischen Nachbarstaaten entsprechende Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen schließt also in beiden Staaten eine -Lücke.
Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den Philippinen bringt mehr Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und es liegt im gegenseitigen Interesse unserer beiden Staaten, weil es unsere wirtschaftlichen Beziehungen vertieft und damit dazu beitragen kann, Arbeitsplätze zu schaffen.
Ich freue mich deshalb sehr, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Unterstützung des ganzen Hauses erfahren hat.
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