Grüne Fraktion stellt Anfrage zu den Kosten des Rentenpaketes und Folgen für einzelne Personengruppen.
Am 1. Juli 2014 trat das Rentenpaket in Kraft. Neben der Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder um zwölf Monate ("Mütterrente") und der modifizierten Altersrente für besonders langjährig Versicherte ("Rente ab 63") beinhaltet es Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie bei den Leistungen für Rehabilitation. Von Anbeginn stand das Rentenpaket vor allem deshalb in der Kritik, weil es falsche Prioritäten setzte und zulasten der Personengruppen ging, die es eigentlich am nötigsten haben.
Aber auch die Finanzierung aus den Mitteln der Rentenkasse, also durch die Rentnerinnen und Rentner sowie durch die Beitragszahlerinnen und -zahler, wurde kritisiert. Insbesondere die Kosten der Mütterrente von jährlich rund 6,7 Mrd. Euro schlagen zu Buche. Zudem war die Kostenkalkulation der Rente ab 63 höchst intransparent und musste bereits wenige Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes durch die Bundesregierung nach oben korrigiert werden. Nun ist es an der Zeit, eine erste (Kosten-)Bilanz zu ziehen.
Die Kleine Anfrage in Gänze finden Sie hier: bundestag.de.
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