In meiner gestrigen Rede im Deutschen Bundestag habe ich die Pläne der Bundesregierung für die betriebliche Altersversorgung und die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie kommentiert.
Aus dem Plenarprotokoll 18/130:
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
130. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 15. Oktober 2015
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ohne Frage: Die Betriebsrente ist längst mehr als ein personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung. Sie übernimmt immer mehr auch eine sozialpolitische Funktion. Allerdings gilt das nur für einen ausgewählten Personenkreis. Gerade Frauen, Geringverdienerinnen und Geringverdiener, Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen und in vielen Branchen, beispielsweise im Gastgewerbe oder im Gesundheitswesen, sind heute oft von der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen.
Im Bundessozialministerium hat man dieses Problem offensichtlich erkannt. Das ist durchaus erfreulich. Natürlich wollen auch wir die betriebliche Altersversorgung weiter fördern und zur Verbreiterung beitragen. Nur: Betriebsrenten sind – entgegen der Vorstellung der Bundesregierung – kein rentenpolitisches Allheilmittel.
Wir sehen es im Koalitionsvertrag und auch in den jüngsten Aussagen von Andrea Nahles: Die Betriebsrente soll es in Zukunft richten. Sie setzt alles auf eine Karte, letztlich aber doch auf das falsche Pferd. In Zukunft müsse nach dem Willen der Bundesregierung in erster Linie die betriebliche Altersversorgung das Absinken des Rentenniveaus ausgleichen. Dies aber könnte in der Theorie nur dann gelingen, wenn tatsächlich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Ost und West, in Rostock, in Leipzig oder in Dortmund, in jeder Branche und in jedem Betrieb, ob groß oder klein, Zugang zu einem Betriebsrentenangebot erhält und dieses auch annimmt. Dahin wäre es noch ein weiter Weg.
Wer also die umfassende und alle einbeziehende Sicherungsfunktion des Alterssicherungssystems bewahren will, muss realistischer Weise alle drei Säulen der Alterssicherung in den Blick nehmen und besonders die gesetzliche Rente stärken.
Es braucht vor diesem Hintergrund schon besonders wirksame rentenpolitische Scheuklappen, um, wie die Koalition, die beiden anderen Säulen ganz aus dem Blickfeld verschwinden zu lassen.
Die in ihrer bisherigen Form gescheiterte Riester-Rente? Die Bundesregierung ignoriert sie und all die offenkundigen Probleme. Wenn überhaupt: Mehr als kosmetische verbraucherpolitische Maßnahmen sind bei der dritten Säule von der Koalition bis zur Bundestagswahl nicht zu erwarten.
Die Entwicklung des Rentenniveaus, besonders nach 2030? Dazu hört man von Andrea Nahles nicht mehr als betretenes Schweigen. Dabei war es gerade die geförderte private Altersvorsorge, die die Leistungseinschränkungen bei der gesetzlichen Rente ausgleichen und damit auch rechtfertigen sollte. Die Bundesregierung hat keine Antworten auf die offensichtlichen Probleme der ersten und der dritten Säule.
Umso beschämender ist es, dass selbst auch bei der groß angekündigten Betriebsrentenreform keinerlei Fortschritte zu vermelden sind. Die Nahles-Rente, das „Neue Sozialpartnermodell Betriebsrente“, droht – ironischerweise – gerade am massiven Widerstand der Sozialpartner zu scheitern. Zwei Entwürfe des Sozialministeriums sind bereits durchgefallen. Selbst ein Minimalkonsens zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften steht in den Sternen. Davon abgesehen erscheint der bisherige Vorschlag des BMAS, zum Beispiel zu gemeinsamen Einrichtungen …, wenig geeignet, um tatsächlich eine fast vollständige Verbreitung der Betriebsrente erreichen zu können. Würden Sie sich ehrlich machen, müssten wir eigentlich über eine gesetzliche Lösung diskutieren, also etwa über eine mit jedem Arbeitsvertrag automatisch verbundene Betriebsrente mit einer Opt-out-Option für die Beschäftigten. Vielleicht mangelt es Ihnen an Mumm, einen solchen Vorschlag gegen die Sozialpartner durchzusetzen.
Dass wir angesichts der verfahrenen und peinlichen Blockadesituation bei der Nahles-Rente überhaupt über Betriebsrenten diskutieren, ist allein der Europäischen Union zu verdanken. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung über die Europäische Mobilitäts-Richtlinie nach jahrelanger Verzögerung angehalten wird, endlich zu handeln.
Die Richtlinie erleichtert es vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, betrieblich für das Alter vorzusorgen. Gerade Jüngere werden davon profitieren, dass sie auch schon Anfang 20 wirksame Versorgungsanwartschaften aufbauen können, auch dann, wenn sie ihren Arbeitsplatz innerhalb der Europäischen Union wechseln. Ebenso sind die im Gesetzentwurf vorgesehene Dynamisierung der Anwartschaften von ehemaligen Beschäftigten sowie die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen von fünf auf drei Jahre ein Schritt in die richtige Richtung.
Letztlich ist aber auch klar: Zu mehr, als die europäische Minimalforderung umzusetzen, scheint die Koalition nicht fähig. Was das für die konfliktträchtige Auseinandersetzung um die Nahles-Rente bedeutet, kann sich jeder ausmalen.
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