Gestern hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie verabschiedet. Meine Rede finden Sie nach einem Klick auf "mehr".
Meine Rede vom 12. November 2015:
Die Koalition kann der Europäischen Union durchaus dankbar sein. Schließlich ist es die EU-Mobilitätsrichtlinie, die die Bundesregierung nun letztlich zwingt, zumindest einen kleinen Teil dessen umzusetzen, was der Koalitionsvertrag verspricht.
Die betriebliche Altersversorgung sei zu stärken, heißt es dort. Doch eigenmächtig gelingt wenig. Der Vorschlag von Andrea Nahles, das sogenannte Neue Sozialpartnermodell Betriebsrente, droht gerade am Widerstand der Sozialpartner zu scheitern. Bereits zwei Entwürfe aus dem Bundesarbeitsministerium mussten angesichts der massiven Gewerkschafts- und Arbeitgeber-Kritik verworfen werden.
Eine Einigung ist nicht in Sicht. Und selbst wenn sie es wäre: Die bisherigen Vorschläge zur Nahles-Rente scheinen kaum geeignet, tatsächlich wie geplant eine umfassende Verbreitung von Betriebsrenten zu erreichen. Denn dazu bedürfte es, wenn man sich ehrlich macht, weniger einer tarifvertraglichen Lösung als einer gesetzlichen Regelung. Jeder neue Arbeitsvertrag müsste automatisch mit einem Angebot zur betrieblichen Altersversorgung sowie mit einer freiwilligen Opt-out-Option für die Beschäftigten verbunden sein. Ob die Bundesregierung ein solches Modell durchsetzen könnte, ist vor dem Hintergrund der bisherigen Entwicklung allerdings zu bezweifeln.
Immerhin: Die Umsetzung der EU-Vorgaben, zu der die Bundesregierung bis 2018 verpflichtet ist, wird Verbesserungen nach sich ziehen. Die im entsprechenden Gesetzentwurf vorgesehenen verkürzten Unverfallbarkeitsfristen und die Reduzierung des Mindestalters für den Erhalt von Versorgungsanwartschaften dürften die Mobilität von Betriebsrenten erhöhen und ihre Attraktivität steigern. Gerade Jüngere und Frauen werden davon profitieren. Ebenso zu begrüßen ist, dass künftig auch die Anwartschaften eher unverfallbar sind und diejenigen von ausgeschiedenen Beschäftigten auch nach deren Ausscheiden dynamisiert werden sollen. Die Ungleichbehandlung zwischen ehemaligen und aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat damit ein Ende.
Allerdings: Die Bundesregierung hätte bei der Transformation der Mobilitätsrichtlinie in nationales Recht durchaus weiter gehen können. Wenig couragiert erscheint auch der geplante – überaus späte – Termin des Inkrafttretens des Gesetzes. Erst im nahezu letztmöglichen Moment, nämlich am 1. Januar 2018, werden die Regelungen Realität.
Im Zusammenhang mit der Mobilitätsrichtlinie diskutieren wir heute auch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Geplant ist, Pensionsfonds in der Auszahlungsphase die Möglichkeit zu eröffnen, nicht mehr nur versicherungsförmige Anlagestrategien zu verfolgen. Durch die Option, auch risikoreicher zu agieren, sollen während der Rentenbezugszeit höhere Erträge erzielt werden können als bislang. Wie die öffentliche Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales am vergangenen Montag zeigte, ist diese Einschätzung durchaus realistisch. Wir werden uns diesem Vorschlag deshalb nicht entgegenstellen.
Wir täten aber gut daran, den Blick zu weiten. Dass nun bei angelegtem Kapital, das im Zeitraum des Rentenbezugs eigentlich ein sicheres Auskommen gewährleisten sollte, aggressive Anlagestrategien notwendig erscheinen, ist kein Zufall. Dass selbst ein Großunternehmen wie der Bosch-Konzern, der ein erhebliches Interesse an der Umsetzung des Änderungsantrags hat, die erforderlichen Renditen für kaum erreichbar hält, weist auf ein grundsätzliches Problem kapitalgedeckter Systeme hin: Nämlich ihre Anfälligkeit für die schwankende Entwicklung der Finanzmärkte. Kapitalgedeckte Altersvorsorgesysteme sind seit Jahren unter Druck. Ein Ende der Niedrigzinsphase ist nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund ist auch die Forderung – unter anderem von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung – zu verstehen, Unternehmen künftig Pensionsrückstellungen zu erleichtern, indem die Berechnungsvorschrift für den Rechnungszins angepasst wird.
Übrigens: Bei der Riester-Rente ist die Situation derzeit nicht besser. Bereits mehrere Versicherungsunternehmen haben das Geschäft mit Neu-Verträgen eingestellt. Auch hier also wackelt das System angesichts der ungesunden wirtschaftlichen Entwicklung.
Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus? Ohne Frage: Das Drei-Säulen-System ist nach wie vor das richtige Modell für die Alterssicherung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Betriebsrenten künftig auch all denjenigen Beschäftigten offen stehen, die bisher faktisch ausgeschlossen sind. Die Mobilitätsrichtlinie leistet dazu einen Beitrag, reicht aber bei weitem nicht aus. Die dritte Säule ist endlich auf eine solide Grundlage zu stellen, die eine faire und transparente Altersvorsorge ermöglicht. Eine zentrale Erkenntnis aus der Entwicklung in den vergangenen Jahren ist indes, dass sich gerade die gesetzliche Rentenversicherung als ein Fels in der Brandung erwiesen hat. Ihr Image als zukunftsunfähiger Dinosaurier konnte sie auch deshalb inzwischen ablegen. Wir wollen gerade die erste Säule weiter stärken und ihr Leistungsvermögen so stabil wie möglich halten. Ein Absinken des Rentenniveaus auf unter 40 Prozent, wie in der heute veröffentlichten Prognos-Studie für die Zeit nach 2030 vorhergesagt, ist jedenfalls mit uns nicht zu machen.
(Aus dem Plenarprotokoll 18/136)
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