22.12.2016 – Rentenpolitik
„Sozialministerin Andrea Nahles wird mit ihrem Gesetzentwurf das selbstgesteckte Ziel nicht erreichen. Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung jenseits der Großbetriebe bleibt Wunschdenken: Denn die meisten Regelungen, die den Unternehmen die Betriebsrente schmackhaft machen sollen, sind nach dem Willen der Bundesregierung von der Tarifbindung abhängig. Doch gerade in den Problemzonen der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere unter kleineren Unternehmen, ist Tarifbindung eine Ausnahme.
Angesichts der absehbaren Wirkungslosigkeit des Regierungsentwurfs ist es umso unverständlicher, dass zahlreiche neue Subventionstatbestände geschaffen werden, die Sozialkassen und öffentliche Finanzen schwächen. Profitieren werden vor allem diejenigen, die bereits heute einigermaßen gut abgesichert sind – bezahlen müssen alle anderen. Bei der Betriebsrente gilt also Ähnliches wie bei der Rente mit 63. Wir erleben eine Neuauflage der bekannten Klientelpolitik.
Eine wirkliche Verbreitung der Betriebsrente kann nur über eine gesetzliche Angebotspflicht für Arbeitgeber gelingen. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber einen Eigenbeitrag in die Betriebsrente einbringen, damit diese ihren Namen verdient. Einen anderen Weg braucht es auch bei den Haftungsfragen: Statt wie die Bundesregierung speziell tarifgebundene und damit eher größere Unternehmen von der Haftung zu befreien, sollten nach Beschlusslage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zielgenau kleine und mittlere Unternehmen über die Ermöglichung von reinen Beitragszusagen unterstützt werden.“
Wie es richtig geht, zeigt der Grüne Antrag zur Betriebsrente: 161222 Antrag zur Betriebsrente_Grüne BT-Fraktion.pdf