11.11.2016 – Inklusion
Die stellvertretende Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, Sylvia Löhrmann, der Minister für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Manne Lucha, die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, Anja Stahmann, haben sich zusammen mit den beiden grünen Bundestagsabgeordneten Markus Kurth und Corinna Rüffer auf gemeinsame Anforderungen an das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verständigt. „Wir sehen nicht, dass das Gesetz in der vorliegenden Fassung eine Mehrheit im Bundesrat finden wird“, erklärten sie nach gemeinsamen Beratungen in Berlin.
Das Bundesteilhabegesetz sollte das größte behindertenpolitische und eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben auf Bundesebene in dieser Legislatur werden. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibe aber hinter den Erwartungen zurück.
Um ein Scheitern des Gesetzesvorhabens oder eine Hängepartie im Vermittlungsausschuss zu verhindern, müsse die Bundesregierung deutlich nachbessern. „Wir begrüßen, dass Autonomie und Selbstbestimmung der auf Leistungen angewiesenen Menschen an verschiedenen Stellen gestärkt werden, unter anderem durch die Ermöglichung einer qualifizierten ergänzenden Beratung. Auch die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen und die Verbesserungen beim Einkommens- und Vermögenseinsatz sehen wir grundsätzlich positiv.
Man muss aber auch klar die Defizite des Entwurfs benennen, die eine Mehrheit für das Gesetz in der jetzigen Fassung im Bundesrat äußerst unwahrscheinlich machen.“
Insbesondere bedarf es Nachbesserungen bei der Evaluierung der finanziellen Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes und eine Kostenerstattungsklausel des Bundes gegenüber den Ländern bei Mehrkosten. Für eventuelle Mehrkosten müsse der Bund aufkommen. „Die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts der Menschen mit Behinderungen ist zudem einer der zentralen Punkte“, erklärten sie gemeinsam. „Menschen mit Behinderungen haben das Recht selbst zu bestimmen, ob sie in der eigenen Wohnung, in einer WG oder in einem Wohnheim leben möchten.“ Zudem müsse gewährleistet werden, dass der anspruchsberechtigte Personenkreis nicht gegenüber der heutigen Rechtslage eingeschränkt werde. Menschen mit Behinderungen müssten je nach ihrem individuellen Bedarf einen gesicherten Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflege haben.