10.03.2017 – Rentenpolitik
Eine wirkliche Verbreitung der Betriebsrente kann nur über eine gesetzliche Angebotspflicht für Arbeitgeber gelingen. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber einen Eigenbeitrag in die Betriebsrente einbringen, damit diese ihren Namen verdient. Einen anderen Weg als den der Bundesregierung braucht es auch bei den Haftungsfragen: Statt speziell tarifgebundene und damit eher größere Unternehmen von der Haftung zu befreien, sollten zielgenau kleine und mittlere Unternehmen über die Ermöglichung von reinen Beitragszusagen unterstützt werden. Dazu hat die Grüne Bundestagsfraktion einen umfassenden Antrag, der auch weitere Punkte umfasst, vorgelegt (Bundestagsdrucksache 18/10384).
Den Grünen Antrag können Sie hier herunterladen: Grüner Antrag Betriebsrente.pdf
Meine Rede im Video: