21.02.2018 – Rentenpolitik
Union und SPD planen in ihrem Koalitionsvertrag weitere Reformen bei der Erwerbsminderungsrente. Nachdem es schon in der letzten Legislaturperiode zweimal zu Verbesserungen kam, sollen die Zurechnungszeiten ein weiteres Mal angehoben werden. Das hat teils erhebliche Auswirkungen auf die Rentenhöhe.
Problem: Ein drittes Mal in Folge würden nur künftige Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner profitieren und eben nicht die vielen heutigen Rentnerinnen und Rentner im Bestand. Auch die systemwidrigen Abschläge auf die EM-Rente bei vorzeitigem Rentenbezug, den sich gesundheitlich Eingeschränkte nicht freiwillig aussuchen, bleiben bestehen.
Grund genug für uns, in einer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung abzufragen, wie viele aktuelle EM-Rentner eigentlich von den Reformen profitieren und wie es mit ihren Rentenhöhen aussieht. Diese und weitere Fragen finden Sie im Anhang.
KA Erwerbsminderungsrente.docx