16.01.2019 – Rentenpolitik
„Ein kleiner Freibetrag in der Grundsicherung im Alter stellt mitnichten eine „Grundrente“ dar. Die ohnehin wenigen Rentnerinnen und Rentner, für die dieses Modell in Frage käme, verblieben im Sozialhilfesystem. Stattdessen sollte es das Ziel sein, langjährig Versicherte aus der Fürsorgeabhängigkeit zu befreien, anstatt diese zur Bedingung des Leistungsbezugs zu machen.
Wegen der strengen Zugangsvoraussetzungen werden viele von Altersarmut bedrohte Menschen, darunter vor allem Frauen, nicht von der so genannten Grundrente profitieren. Selbst die Regierung rechnet mit nur 130.000 möglichen Empfängern eines Freibetrags. Das vermeintliche Sicherungsversprechen entpuppt sich letztlich als Scheinlösung.
Langfristig droht das Modell eines Freibetrags in der Sozialhilfe sogar die Rentenversicherung zu zerstören. Es entstünde nämlich ein gefährlicher Trend zur „Kombi-Rente“. Wenn die Fürsorgeleistung zunehmend an erster und die Sozialversicherung an zweiter Stelle steht, wird das System der Umlageversicherung erheblich geschwächt. Sollte es zukünftig wieder Finanzierungsprobleme bei der Sozialversicherung geben, wird es absehbar deutlich schwieriger, das Rentenniveau über 2025 hinaus zu halten oder sein weiteres Absinken abzumildern.
Eine Garantierente, wie sie Bündnis 90/Die Grünen vorschlagen, wäre hingegen keine Fürsorgeleistung, sondern eine Versicherungsleistung der Rentenversicherung. Für langjährig Versicherte würde die Rente auf den Gegenwert von 30 Entgeltpunkten (derzeit ca. 1000 €) aufgewertet und in der Folge als dynamischer Teil der Rentenversicherung bei jeder Rentenerhöhung weiter anwachsen. Betriebsrenten und die private Altersvorsorge (Riester) werden nicht angerechnet."
Die FAZ berichtete hier.