28.02.2017 – Rentenpolitik
Als Rentnerin oder Rentner pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und die sogenannte 9/10-Regel erfüllt. Diese Regelung erfüllt, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert war. In der Praxis zeigen sich viele Betroffene (z.B. Personen, die sich eine längere Zeit im Ausland aufgehalten haben, Selbstständige, Familienversicherte in einer privaten Krankenkasse) allerdings überrascht, wenn sie im Rentenalte nicht pflichtversichert in der KVdR sind und teils hohe Beiträge als freiwillig Versicherte aufbringen müssen. Sie alle eint, dass sie ihren Anspruch auf Pflichtmitgliedschaft in der KVdR nicht verloren hätten, wenn sie die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig fortgeführt hätten. Viele erklären im Nachhinein hierzu bereit gewesen zu sein, wenn ihnen die Folgen für ihren Versicherungsschutz im Alter deutlicher vor Augen geführt worden wären.
Dazu haben wir eine "Kleine Anfrage" an die Bundesregierung gestellt. Mehr...