27.03.2017 – Rentenpolitik
Link zum Handelsblatt-Artikel: http://www.handelsblatt.com/my/politik/deutschland...
Auch Wallstreet Online widmet sich dem Thema: http://www.wallstreet-online.de/nachricht/9433031-...
Laut dem Betriebsrentenexperten Frank Oliver Paschen gehen die Betriebsrentenpläne der Bundesregierung "am eigentlichen Ziel komplett vorbei". Der Vorstandsvorsitzende der Dresdner Pensionskasse macht in seiner Stellungnahme zur Anhörung deutlich, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen - die eigentlichen Adressaten der Bemühungen - von den neuen Regelungen kaum profitieren werden.
Die Bundesregierung steuert genau an denjenigen vorbei, die das Betriebsrentenstärkungsgesetz eigentlich erreichen will: Beschäftigte in kleinen Betrieben, etwa im Handwerk oder im Einzelhandel. Die Koppelung der meisten Neuregelungen an die Tarifbindung ist der Kardinalfehler des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Denn gerade kleine und mittlere Unternehmen sind leider eher selten tariflich gebunden. Das Sozialpartnermodell kann somit da nicht greifen, wo die größten Unterstützungsbedarfe bestehen. Wie aus einer Kleinen Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion hervorgeht, sind 69 Prozent der westdeutschen Unternehmen nicht tarifgebunden, im Osten sind es gar 79 Prozent.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem eigenen Antrag, dass künftig auch diejenigen Beschäftigten einen Anspruch auf eine Betriebsrente erhalten, die heute faktisch ausgeschlossen sind. Arbeitgeber sollen in Zukunft ihren Beschäftigten in jedem Fall eine Betriebsrente anbieten müssen (Angebotsobligatorium). Gleichzeitig müssen Arbeitgeber einen Eigenbeitrag in die Betriebsrente einbringen, damit diese ihren Namen verdient. Die Möglichkeit der reinen Beitragszusage („Enthaftung“) soll auf kleine und mittlere Unternehmen beschränkt, aber nicht an die Tarifbindung gebunden werden.
Mehr als fragwürdig am Gesetzentwurf der Großen Koalition ist das Garantieverbot, d.h. der obligatorische Wegfall garantierter Mindesthöhen. Wenn die Höhe der Betriebsrente künftig allein von der Entwicklung des Kapitalmarktes abhängt und sogar ein Absinken der Renten während der Bezugsphase möglich ist, dürfte das Beschäftigte kaum motivieren, Eigenbeiträge in neue Betriebsrentenmodelle zu stecken.
Die Bundesregierung versucht mit dem Betriebsrentengesetz die berühmte Quadratur des Kreises: Mehr Betriebsrenten in Kleinbetrieben und gleichzeitige Stärkung der Tarifbindung, Förderung von Niedrigverdienern und gleichzeitig stärkere Orientierung am Aktienmarkt – das passt alles schwerlich zusammen. In drei bis fünf Jahren werden sich die Hauptfiguren von heute fragen, warum ihr Betriebsrentenstärkungsgesetz kaum eines seiner Ziele erreicht hat.
Die gesammelten Stellungnahmen zur Anhörung können Sie hier herunterladen: http://www.bundestag.de/blob/500052/9002d0f216eab1...
Der Link zum Grünen Antrag zur Reform der betrieblichen Altersversorgung: 170313 Grüner_Antrag_Betriebsrente.pdf