15.02.2017 – Rentenpolitik, Arbeit und Soziales
Hierzu berichtet der Tagesspiegel in seiner heutigen Ausgabe: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/streit-um-no...
Und verweist auf die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion (die bei Bedarf gerne zugeschickt wird).
Hier die Zusammenfassung der Antwort:
Rettungsdienstträger, Kommunen, notärztliche Verbände, Bundesländer, Deutscher Landkreistag, die Wohlfahrtsverbände und weitere beteiligte Einrichtungen und Organisationen befürchten einen bestehenden und zukünftigen Notarztmangel (Antwort auf Frage 3). Auch wenn keine exakten Zahlen vorliegen, verdichten sich die Zeichen, dass es Änderungen in diesem Bereich bedarf.
Wenn heute schätzungsweise 69% der Notärzte im Nebenberuf selbständig tätig sind (Antwort auf Frage 1), so ist es in der Tat Besorgnis erregend, wenn diese angeben, diese Tätigkeit nicht mehr in Form eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausüben zu wollen(Antwort auf Frage 9). In einer Beschäftigung sei der Aufwand zu hoch und die Flexibilität angeblich zu gering (Vorbemerkung der Bundesregierung). Der Aufwand in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist höher, weil die Beitragsbefreiung bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, die wöchentliche Höchstarbeitszeit beachtet sowie lohnsteuerliche Veränderungen berücksichtigt werden müssen. All dies fällt bei einer selbständigen notärztlichen Tätigkeit nicht an.
Die Bundesregierung versucht das Problem nun zu „lösen“, indem sie nicht etwa die selbständige Tätigkeit als solche rechtssicher von abhängiger Beschäftigung abgrenzt, sondern indem sie davon ausgeht, die Tätigkeit würde stets eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach sich ziehen. Damit der Aufwand für die Notärzte verringert wird, müssen diese künftig für diese Tätigkeit keine Sozialversicherungsbeiträge mehr entrichten.
Ob und inwiefern dieser Schritt tatsächlich zur Behebung des beschriebenen Notarztmangels beiträgt, muss bezweifelt werden. Sicher ist, dass dies ein einmaliges lex specialis für die Notärzte darstellt. Es gibt keinen einzigen vergleichbaren Fall, in dem sozialversicherungspflichtige Beschäftigung pauschal von der Beitragspflicht ausgenommen wird (Antwort auf Frage 13). Entsprechend laufen die Sozialversicherungsträger, der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Deutsche Rentenversicherung Bund, schon seit Monaten Sturm gegen diesen Vorschlag (siehe Antwort auf Frage 11). Sie befürchten ein Einfallstor für andere Berufsgruppen, die sich durch diese Sonderrechte der Notärzte ihrerseits ermutigt fühlen, entsprechende Forderungen zu erheben. Die Versuche der Bundesregierung, dies als eine einmalige Ausnahme anzusehen (Antworten auf Fragen 11 und 16), sind wenig überzeugend. Denn warum sollten nicht auch Anästhesisten, Chirurgen, ärztliche Psychotherapeuten oder sogar im Krankenhaus tätige IT-Experten für sich in Anspruch nehmen können, eine öffentliche Aufgabe zu erfüllen, nämlich die Sicherstellung der ärztlichen Akutversorgung im Notfall.