24.04.2017 – Rentenpolitik, Arbeit und Soziales
Auf Antrag von Selbständigen oder Auftrag gebenden Unternehmen entscheidet die Deutsche Rentenversicherung über den Status des jeweiligen Vertragsverhältnisses (abhängige Beschäftigung vs. selbständige Tätigkeit). Das sog. Statusfeststellungsverfahren hat sich in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt. Dennoch gibt es aus der Praxis teils erhebliche Kritik, die sowohl die Abgrenzungskriterien als auch das Verfahren betreffen.
Anbei finden Sie die Antwort der Bundesregierung sowie eine Zusammenfassung und Kurzbewertung von Markus Kurth.