Unsere Kleine Anfrage ergibt - weder Bund noch Länder sind derzeit ernsthaft bemüht, die Strafgefangenen in die Rentenversicherung einzubeziehen
Die Auswertung unserer Kleinen Anfrage zur "Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung" hat ergeben, dass weder Bund noch Länder derzeit ernsthaft an dem Vorhaben arbeiten. Im Gegenteil, sie schieben sich gegenseitig die finanzielle Verantwortung zu und agieren ähnlich wie Mikadospieler - wer sich zuerst bewegt, verliert. Sicher wäre es sachgerecht die Länder übernähmen die Finanzierung, im Sinne der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten wäre jedoch auch eine kooperative Bund-Länder-Finanzierung denkbar.
Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage finden Sie bitte hier...